Dynamics 365 – Business Central – ist der neue Name für Dynamics NAV in der Cloud.

https://businesscentral.dynamics.com

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Sie ist identisch zu der nächsten NAV on Premise Version die ebenfalls Dynamics 365 Business Central on Premise heißen wird.

 

Lizenzmodelle 

Dynamics 365 Business Central Essentials

Dynamics 365 Business Central Premium

ab 59 € Pro Benutzer/Monat ab 84 € Pro Benutzer/Monat
Funktionen:

Finanzmanagement/Finanzbuchhaltung

Customer Relationship Management (CRM)

Projektmanagement

Supply Chain Management (Einkauf, Lager, Verkauf)

 

 

Funktionen:

Finanzmanagement/Finanzbuchhaltung

Customer Relationship Management (CRM)

Projektmanagement

Supply Chain Management (Einkauf, Lager, Verkauf)

Fertigung bzw. Produktion

Service Management

 

Business Central kann 30 Tage lang kostenlos getestet werden, wenn sie folgenden Nutzungsbedingen zustimmen.

Einfach mit einem Microsoft Live Account anmelden und Business Central Trail ausprobieren.

Anbei habe ich Ihnen für die Testumgebung einmal die Nutzungsbedingungen gepostet.

 


Quote:

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VEREINBARUNG ZURMICROSOFT ONLINE SERVICES-TESTVERSION
Letzte Überarbeitung: November 2017
Diese Vereinbarung zur Microsoft Online Services-Testversion (der „Vertrag“) gilt dann, wenn:
(A) eine Einzelperson sich bei einem Testdienst (wie weiter unten definiert) mit einer E-Mail-Adresse registriert, die von einem Unternehmen aufgrund der Beziehung der Einzelperson mit dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde, oder
(B) eine Einzelperson durch Nachweis des Eigentums an der Internetdomäne in Verbindung mit der E-Mail Adresse, die eine diesen Vertrag eingehende Person zur Registrierung bei einem Testdienst verwendet hat, („Domäne“), ein qualifizierter Administrator wird, wie in Abschnitt 2 beschrieben.
Diese Übereinkunft ist ein Vertrag zwischen der Microsoft Corporation (oder je nach dem Wohnsitz des Kunden (bzw. wenn der Kunde eine juristische Person ist, je nach dem Hauptgeschäftssitz oder primären Standort des Kunden) einem ihrer verbundenen Unternehmen) und dem Kunden. Außer wie in Abschnitt 2 dargelegt bezeichnet „Kunde“ entweder eine juristische Person, die diesen Vertrag durch einen Admin (wie in Abschnitt 2.1 definiert) akzeptiert, oder einen einzelnen Nutzer (kein Admin), der diesen Vertrag als Einzelperson akzeptiert. Die in diesem Vertrag verwendeten Verweise auf „Personal“ oder „Personal des Kunden“ gelten nur dann, wenn eine juristische Person diesen Vertrag durch einen Administrator akzeptiert hat; ist der Kunde ein einzelner Nutzer, hat er kein Personal. Dieser Vertrag besteht aus und verweist auf Teil I (Allgemeine Bestimmungen) und Teil II (Testdienstspezifische Bestimmungen) für einen beliebigen Testdienst. Falls Teil I und Teil II im Widerspruch zueinander stehen, geben die Testdienstspezifischen Bestimmungen den Ausschlag in Bezug auf den anwendbaren Testdienst. Wir bezeichnen jede mit diesem Vertrag verknüpfte Testversion eines für den Handel freigegebenen Dienstes als den „Testdienst“. Der Kunde darf den Testdienst ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen.
DURCH NUTZUNG ODER ZUGRIFF AUF EINEN TESTDIENST ODER DURCH ZUSTIMMUNG ZU DIESEM VERTRAG, IN DEM IHM DIE OPTION IN DER BENUTZEROBERFLÄCHE VERFÜGBAR GEMACHT WIRD, ERKLÄRT SICH DER KUNDE BEREIT, DIESEN VERTRAG EINZUHALTEN, OHNE ÄNDERUNGEN DARAN VORZUNEHMEN. BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR NUTZUNG EINES ODER ZUGRIFF AUF EINEN TESTDIENST SORGFÄLTIG DURCH. WENN DER KUNDE DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT ZUSTIMMT ODER NICHT ZU SEINEM ABSCHLUSS BERECHTIGT IST (NACH DEN GGF. IN DEN TESTDIENSTSPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN GENANNTEN BERECHTIGUNGSKRITERIEN), IST IHM DIE NUTZUNG DES TESTDIENSTES NICHT GESTATTET.
WENN DER KUNDE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA LEBT (ODER EINE JURISTISCHE PERSON MIT HAUPTGESCHÄFTSSITZ ODER PRIMÄREM STANDORT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IST), LESEN SIE BITTE DIE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL UND DEN SAMMELKLAGEVERZICHT AUS ABSCHNITT 10. DIESE BETREFFEN DIE BEILEGUNG VON MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN.
Teil I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Testdienste, sofern nicht durch die Testdienstleistungsspezifischen Bestimmungen geändert.
1. QUALIFIZIERTE NUTZER
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1.1. Berechtigung. Um eine Berechtigung zur Registrierung bei einem Testdienst zu erhalten, muss der Kunde über eine gültige und aktuelle E-Mail-Adresse verfügen, die von einem Unternehmen über dessen Domäne bereitgestellt wird (das „Unternehmen“ des Kunden). Wenn es um die Frage geht, ob eine Person berechtigt oder nicht berechtigt ist, behält Microsoft sich das Recht vor, die Berechtigung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Wenn der Kunde durch seine Richtlinien von der Erfüllung dieses Vertrags abgehalten wird, ist er nicht berechtigt, auf den Testdienst zuzugreifen oder diesen zu nutzen.
1.2. DAS UNTERNEHMEN KANN DAS BENUTZERKONTO DES KUNDEN UND SEINE DATEN KONTROLLIEREN. DIE TESTVERSION IST FÜR UNTERNEHMEN VORGESEHEN, DIE DIESELBE INTERNETDOMÄNE NUTZEN UND KONTROLLIEREN. WENN DER KUNDE EINE VON EINEM UNTERNEHMEN BEREITGESTELLTE E-MAIL-ADRESSE VERWENDET, UM AUF EINEN TESTDIENST ZUZUGREIFEN, KANN DAS UNTERNEHMEN ALS EIGENTÜMER DER MIT DER E-MAIL-ADRESSE DES KUNDEN VERBUNDENEN DOMÄNE (SOWOHL BEIM ERSTEN ALS AUCH KÜNFTIGEN ZUGRIFF DURCH DEN KUNDEN): (A) DAS BENUTZERKONTO DES KUNDEN FÜR DEN TESTDIENST KONTROLLIEREN UND VERWALTEN, EINSCHLIESSLICH ABWANDLUNG ODER AUFHEBUNG DES KUNDENZUGRIFFS AUF EINEN BELIEBIGEN TESTDIENST; UND (B) AUF KUNDENDATEN ZUGREIFEN UND SIE VERARBEITEN, EINSCHLIESSLICH DER INHALTE DER MITTEILUNGEN UND DATEIEN DES KUNDEN.
1.3. Unternehmensrichtlinien. Der Kunde erkennt an und nimmt zur Kenntnis, dass der Testdienst von einem Administrator (Definition, siehe Abschnitt 2.1) verwaltet werden kann und sein Arbeitgeber daher die Benutzerkonten (Definition, siehe Abschnitt 1.4) für jeden Testdienst kontrolliert und verwaltet; die Richtlinien des Arbeitgebers gelten auch für den Zugriff auf einen Testdienst und dessen Nutzung, jedoch nur in dem Umfang, in dem sie nicht im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen.
1.4. Berechtigungsprüfung. Von Zeit zu Zeit wird der Kunde aufgefordert, die Gültigkeit seines E-Mail-Kontos zu bestätigen. Wird dieses Konto nicht als gültig bestätigt, wird das Konto des Kunden für den Testdienst („Benutzerkonto“) ggf. entfernt und Microsoft löscht ggf. die mit dem Benutzerkonto des Kunden verknüpften Informationen oder Kundendaten (wie in Abschnitt 7 definiert) oder deaktiviert ggf. den Zugang des Kunden zu solchen Informationen oder Kundendaten anderweitig. Microsoft ist nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder an den Kunden zurückzugeben, nachdem das Benutzerkonto des Kunden entfernt wurde.
2. QUALIFIZIERTE ADMINISTRATOREN
In diesem Abschnitt 2 bezieht sich „Kunde“ nur auf einen Admin (wie weiter unten definiert).
2.1. Berechtigung. Um berechtigt zu sein, die Rolle eines Administrators des Unternehmens für einen Testdienst („Admin“) auszufüllen, muss der Kunde überprüfen, ob: (A) er berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln, das die mit der E-Mail verknüpfte Domäne besitzt, und (B) er ausreichende administrative Kontrolle über die Domäne hat, um die Domänendatensätze zu verwalten. Möglicherweise muss der Kunde auch andere von Microsoft festgelegte Berechtigungskriterien erfüllen. Wenn es um die Frage geht, ob der Kunde berechtigt oder nicht berechtigt ist, ein Admin zu sein, wird Microsoft die Berechtigung nach eigenem Ermessen bestimmen. Der Administrator kontrolliert die Nutzung dieser Domäne für alle Microsoft Online Services, nicht nur den Testdienst.
2.2 Übernahme der Kontrolle durch den Administrator. Wenn der Kunde sich als Administrator qualifiziert, erhält er die Kontrolle über alle Benutzerkonten, die mit der Domäne des Kunden verknüpft sind, einschließlich der Domänenverwaltung und der Möglichkeit, den Zugriff eines Benutzers auf Testdienste zu beenden bzw. die Kundendaten eines Benutzers zu löschen. Der Kunde erkennt an, dass sich
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seine Nutzer für verschiedene Testdienst-Abonnements als Einzelpersonen registriert haben. Bis der Kunde diese Einzelabonnements durch Abonnements für das Unternehmen ersetzt, gilt dieser Vertrag weiterhin für: (A) die Nutzung des Testdienstes durch den Kunden als Admin und (B) die Nutzung des Testdienstes durch die Nutzer als Einzelpersonen. Es obliegt dem Kunden als Admin, seine Nutzer über die Bedingungen in Kenntnis zu setzen, die für die künftige Nutzung eines Testdienstes maßgebend sind. Microsoft wird den Nutzern des Kunden weiterhin ermöglichen, sich im Einklang mit den Azure Active Directory-Einstellungen für das Microsoft Online Services-Konto des Kunden zu registrieren. Wenn der Kunde nicht möchte, dass sich seine Nutzer selbst registrieren, muss er diese Funktion in den Azure Active Directory-Einstellungen des Unternehmens deaktivieren.
3. NUTZUNG DES TESTDIENSTES
3.1. Recht zur Nutzung. Microsoft gewährt dem Kunden das beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, widerrufbare Recht, unter den Urheberrechten von Microsoft ausschließlich während dem entsprechenden Testzeitraum (wie in den Testdienstspezifischen Bestimmungen definiert) auf den jeweiligen Testdienst zuzugreifen und diesen zu nutzen: (A) zu Test- und Prüfungszwecken mithilfe von Demonstrationsdaten und (B) zur beschränkten internen Nutzung durch den Kunden in einer realen Betriebsumgebung oder kommerziellen Produktionsumgebung. Jede derartige Verwendung bzw. jeder derartige Zugriff setzt voraus, dass der Kunde (und dessen Personal) diesen Vertrag, alle von Microsoft benannten Richtlinien und Verfahren sowie alle in diesem Vertrag oder einer Testdienst-Dokumentation genannten Beschränkungen und Verbote einhält. Die Fähigkeit zur Nutzung eines Testdienstes kann durch Mindestsystemanforderungen oder andere Faktoren beeinträchtigt werden. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor.
3.2. Richtlinie für zulässige Verwendung. Der Kunde darf einen Testdienst nicht nutzen: (A) in einer Weise, die durch Gesetze, Regelungen oder behördliche Anordnungen oder Verordnungen verboten ist; (B) um die Rechte anderer zu verletzen; (C) um unbefugten Zugriff auf Dienste, Geräte, Daten, Konten oder Netzwerke zu erhalten oder diese in ihrer Funktion zu beeinträchtigen; (D) um Spam oder Malware zu verbreiten; (E) in einer Weise, die den Testdienst beschädigen oder dessen Inanspruchnahme durch andere beeinträchtigen könnte; oder (F) in jedweder Anwendung oder Situation, in der der Ausfall eines Testdienstes zum Tod, zu schweren Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit oder zu schwerwiegenden Sach- oder Umweltschäden führen kann. Die Verletzung der Bestimmungen in diesem Abschnitt kann die Unterbrechung der Testdienste nach Abschnitt 5.2 zur Folge haben. Microsoft wird den jeweiligen Testdienst nur in einem vernünftigerweise erforderlichen Rahmen aussetzen, der von Microsoft nach eigenem Ermessen festgelegt wird.
3.3. Technische Beschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in einem Testdienst, die dem Kunden nur eine spezielle Verwendung des Testdienstes gestatten, zu akzeptieren und diese auch nicht zu umgehen.
3.4. Verantwortung für Benutzerkonten. Für die Wahrung der Vertraulichkeit aller Benutzerkonten trägt der Kunde die volle Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, Microsoft unverzüglich über einen möglichen Missbrauch der Benutzerkonten oder Anmeldedaten des Kunden oder dessen Personals oder über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den Testdiensten zu informieren.
3.5. Testzeitraum. Testdienste werden nur kurzzeitig auf Testbasis bereitgestellt, um dem Kunden und dessen Personal die Gelegenheit zu geben, die Eignung des jeweiligen Testdienstes für seine Anforderungen zu testen und zu bewerten. Die Länge des Zeitraums, in dem der Kunde oder seine Mitarbeiter derartige Tests und Bewertungen durchführen dürfen, ist in den testdienstspezifischen Bestimmungen für den
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jeweiligen Testdienst angegeben. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt das Recht des Kunden oder seiner Mitarbeiter auf Zugriff und Nutzung des betreffenden Testdienstes, wie in den entsprechenden testdienstspezifischen Bestimmungen angegeben, oder wird ggf. anderweitig geändert.
3.6. Nachprüfung der Vertragserfüllung. Während und bis 3 Monate nach Ablauf seines Zugriffs- oder Nutzungsrechtes auf alle Testdienste darf der Kunde alle üblichen und geeigneten Aufzeichnungen bezüglich jedes Testdienstes und seiner Nutzung durch den Kunden unter diesem Vertrag führen. Microsoft ist berechtigt, vom Kunden zu verlangen, eine interne Prüfung aller innerhalb seiner Organisation benutzten Testdienste durchzuführen. Durch die Forderung einer Prüfung verzichtet Microsoft nicht auf ihre Rechte, diesen Vertrag durchzusetzen oder ihr geistiges Eigentum durch andere gesetzlich zulässige Mittel zu schützen. Falls die Überprüfung oder die Selbstprüfung eine unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde diese unverzüglich kündigen oder genügend gewerbliche Lizenzen bestellen, damit die zurückliegende und aktuelle Nutzung durch den Kunden abgedeckt ist. Falls die Prüfung eine erhebliche unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde Microsoft darüber hinaus die Kosten, die ihr bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und innerhalb von 30 Tagen die notwendigen gewerblichen Lizenzen zum Preis der Paketprodukte erwerben.
3.7. Links zu Websites Dritter. Der Testdienst enthält möglicherweise Links zu Websites Dritter. Diese Websites werden von Microsoft nicht kontrolliert, und Microsoft ist nicht für den Inhalt von verknüpften Websites, für in einer verknüpften Website enthaltene Links oder für Änderungen oder Aktualisierungen solcher verknüpfter Websites verantwortlich. Microsoft ist nicht für Webcasting oder andere Übertragungsformen verantwortlich, die von verknüpften Websites empfangen wurden. Microsoft stellt dem Kunden diese Links ggf. nur gefälligkeitshalber zur Verfügung. Daraus kann keine Billigung der Website durch Microsoft abgeleitet werden. Verknüpfte Websites unterliegen den Bestimmungen und der Datenschutzerklärung des Drittanbieters.
3.8. Komponenten von Dritten. Der Testdienst oder die Software (in Abschnitt 6 festgelegt) enthält möglicherweise Softwarekomponenten Dritter. Soweit im Testdienst oder der Software nicht anders angegeben, lizenzieren nicht Dritte, sondern Microsoft diese Komponenten für den Kunden gemäß den Lizenzbestimmungen und Hinweisen von Microsoft. Jedoch werden die Lizenzen zu Skripts oder Codes Dritter, die mit dem Testdienst verknüpft oder von diesem referenziert sind, dem Kunden nicht von Microsoft, sondern von jenen Dritten, die diesen Code besitzen, erteilt.
3.9. Aktualisierungen. Es kann sein, dass der Testdienst oder Software regelmäßig nach Aktualisierungen sucht und diese (in geeigneter Weise) für den Kunden herunterlädt und installiert. Der Kunde darf Aktualisierungen nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen. Möglicherweise muss Microsoft Aktualisierungen auf das System des Kunden anwenden. Der Kunde stimmt dem Erhalt dieser automatischen Aktualisierungen ohne zusätzliche Benachrichtigung zu. Es kann sein, dass Aktualisierungen nicht alle vorhandenen Features oder Funktionalitäten von Testdiensten oder Peripheriegeräten enthalten oder unterstützen, was zum Verlust von Kundendaten führen kann. Dieser Vertrag (der mit Zukunftswirkung regelmäßig aktualisiert werden kann) wird auf Aktualisierungen Anwendung finden, es sei denn, ihnen liegen andere Bestimmungen bei. In diesem Fall gelten diese anderen Bestimmungen. „Aktualisierung“ bedeutet hierbei jegliche Korrektur, Änderung, kumulative Aktualisierung, Verbesserung, Hot Fix, Fehlerbehebung, Patch, Service Pack, Ergänzung, Veröffentlichung von Nebenversionen sowie sonstige Überarbeitungen des Testdienstes oder der Software, den bzw. die Microsoft im Allgemeinen zur Verfügung stellt.
3.10. Mitteilungen von Microsoft. In dem Maße wie anwendbares Recht von Microsoft verlangt, vor dem Versand von Marketing-Mitteilungen (einschließlich per E-Mail, Telefon oder Voice-Over-IP) an den
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Kunden bezüglich von Testdiensten seine Zustimmung einzuholen, erkennt der Kunde durch die Registrierung für einen Testdienst, dessen Aktivierung oder Nutzung an, dass er ausdrücklich eingewilligt hat, Marketing-Mitteilungen (einschließlich per E-Mail, Telefon oder Voice-Over-IP) in Verbindung mit Test- oder möglichen Nachfolgediensten von Microsoft, seinen verbundenen Unternehmen oder Servicedrittanbietern zu erhalten. Falls der Kunde dem Erhalt dieser zugehörigen Marketing-Mitteilungen nicht zustimmt, darf er auf Testdienste weder zugreifen noch sie benutzen.
3.11. Benutzerkonten und Microsoft-IDs. Der Kunde sowie seine Mitarbeiter sind für den Zugriff und die Nutzung dieses Testdienstes nur berechtigt, nachdem sie die Geschäftsbedingungen dieses Vertrags angenommen hat und entsprechende Berechtigungsnachweise von Microsoft erhalten haben („Microsoft ID“). Es kann sein, dass jeder Mitarbeiter des Kunden eine eigene Microsoft ID benötigt. Die Microsoft ID unterliegt einem separaten Vertrag zwischen Microsoft und dem Kunden oder entsprechend zwischen Microsoft und jedem seiner Mitarbeiter. Dieser Vertrag wird weder mit einem solchen separaten Vertrag zusammengefügt noch hat er Vorrang vor diesem. Der Kunde wird seine Microsoft ID vertraulich behandeln und seine Mitarbeiter dementsprechend anweisen. Dem Kunden obliegt die alleinige Haftung für jedwede Aktivität in seinem Nutzerkonto sowie für die Nutzung seiner Microsoft ID und der seiner Mitarbeiter. Microsoft haftet nicht für Verluste, die durch die Nutzung von Microsoft-IDs oder Nutzerkonten durch Unbefugte entstehen. Der Testdienst verwendet die Microsoft-IDs des Kunden und seiner Mitarbeiter lediglich zu Authentifizierungszwecken gemäß dem jeweiligen separaten Vertrag.
4. ÄNDERUNGEN UND FEEDBACK
4.1. Änderungen zu diesem Vertrag. Von Zeit zu Zeit kann Microsoft diesen Vertrag mit alleiniger Inkrafttretung in der Zukunft ändern oder ergänzen. Microsoft teilt dem Kunden jedwede Änderung oder Ergänzung mit. Dies erfolgt entweder über die Benutzeroberfläche des entsprechenden Testdienstes, durch eine E-Mail-Nachricht oder in anderweitig geeigneter Form. Wenn der Kunde mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, muss der Kunde zumindest die Nutzung des von der Änderung betroffenen jeweiligen Testdienstes einstellen. In dem Fall gilt die Änderung für den Kunden nicht. Wenn der Kunde nach der Benachrichtigung durch Microsoft in der oben beschriebenen Art und Weise weiterhin auf den betroffenen Testdienst zugreift, ihn nutzt oder empfängt, stimmt der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen zu.
4.2. Änderungen zu Testdiensten. Die Testdienste werden kontinuierlich weiterentwickelt, und Microsoft kann diese jederzeit ohne Benachrichtigung an den Kunden ändern. Von Zeit zu Zeit kann Microsoft die Bereitstellung von Teilen eines Testdienstes stoppen. Microsoft kann dies tun, wenn es für Microsoft nicht länger möglich oder praktikabel ist, einen Testdienst anzubieten. Zum Beispiel kann es sein, dass sich die Technologie ändert, das Marktfeedback eine erforderliche Änderung anzeigt, Verträge von Microsoft mit Dritten es ihr nicht länger erlauben, deren Material zur Verfügung zu stellen, oder dass externe Probleme entstehen, die es unklug oder unpraktisch erscheinen lassen, weiterhin einen Testdienst anzubieten.
4.3. Vorschauen. Microsoft ist berechtigt, Vorschau-, Beta- oder andere Vorabversionen von Features, Rechenzentren und Diensten als Testdienst oder dessen Teil („Vorschauen“) anzubieten. Vorschauen können geringere oder andersartige Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen als bei von Microsoft allgemein veröffentlichten Features, Rechenzentrums- oder Onlinediensten. Vorschauen funktionieren möglicherweise nicht ordnungsgemäß oder in der gleichen Weise wie eine allgemein erhältliche Version. Vorschauen können von Microsoft jederzeit ohne Ankündigung geändert oder eingestellt werden. Darüber hinaus kann Microsoft beschließen, eine Vorschau nicht zur allgemeinen Verfügbarkeit herauszugeben.
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4.4. Feedback. Falls der Kunde Vorschläge, Kommentare, Input oder sonstiges Feedback bezüglich Testdiensten einschließlich Previews macht oder gibt („Feedback“), verleiht er Microsoft das Recht, sein Feedback in jeglicher Weise und für jeglichen Zweck kostenfrei zu verwenden, weiterzugeben sowie kommerziell zu nutzen. Außerdem gewährt der Kunde Dritten das Recht, bestimmte Teile einer Software oder eines Dienstes von Microsoft, die das Feedback enthalten, kostenfrei zu nutzen oder diese einzubinden. Der Kunde darf kein Feedback geben, das Lizenzen unterliegt, die Microsoft dazu verpflichten, eigene Software, Dokumentation oder Dienste an Dritte zu lizenzieren, weil Microsoft Feedback von Kunden darin einbindet.
5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
5.1. Laufzeit. Dieser Vertrag beginnt wie oben spezifiziert und gilt bis zur Kündigung wie in Abschnitt 5 beschrieben. Das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung eines spezifischen Testdienstes wird jedoch, wie in den entsprechenden spezifischen Bestimmungen des Testdienstes angegeben, erlöschen. Zur Klarstellung kann der Probezeitraum für Testdienste zu verschiedenen Zeiten auf verschiedene Mitarbeiter des Kunden angewendet werden, vorausgesetzt, dass: (A) keinem Nutzer mehr als ein einzelner Probezeitraum für einen bestimmten Testdienst zugesprochen wird (es sei denn, Microsoft stimmt der Verlängerung eines bestimmten Probezeitraums für eine bestimmte Nutzergruppe schriftlich zu); und (B) die Nutzung von verschiedenen Probezeiträumen durch den Kunden für eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter sowie einen bestimmten Testdienst vom Kunden nicht zur Vermeidung, Beschränkung oder Verzögerung des Erwerbs kommerzieller Abonnements jenes Testdienstes benutzt wird.
5.2. Durch Microsoft. Wenn der Kunde diesen Vertrag verletzt oder zum Vertragsabschluss nicht berechtigt ist, ist Microsoft berechtigt: (A) seine Kundendaten aus dem entsprechenden Testdienst zu entfernen oder den Zugriff des Kunden auf diese Daten zu deaktivieren, (B) den Zugriff des Kunden auf den Testdienst zu unterbrechen, (C) derartige Machenschaften den zuständigen Behörden zu melden, (D) ihre Rechtsbehelfe nach anwendbarem Recht auszuüben oder (E) jedwede Kombination dieser Maßnahmen zu ergreifen. Microsoft ist ebenfalls berechtigt, ohne Angabe von Gründen sowie nach alleinigem Ermessen: (W) Testdienste jederzeit zu beenden, (X) den Zugriff des Kunden auf den Testdienst oder den betreffenden Vertrag jederzeit zu kündigen, (Y) den Zugriff des Kunden gemäß Abschnitt 3.2 (Richtlinie für zulässige Verwendung) zu unterbrechen; oder (Z) die Erbringung von Teilen eines Testdienstes nach Abschnitt 4.2 (Änderungen zu Testdiensten) zu stoppen.
5.3. Durch den Administrator oder die Organisation des Kunden. Wenn der Administrator des Kunden die Kontrolle über das Nutzerkonto des Kunden übernommen hat, ist der Administrator berechtigt, den Zugriff des Kunden auf den Testdienst zu ändern oder zu entfernen. Selbst in Ermangelung einer Übernahme durch einen Administrator kann auch die Organisation als Eigentümerin der mit der E-Mail des Kunden verknüpften Domain seinen Zugriff auf einen Testdienst ändern oder entfernen. Weitere Informationen finden Sie unter den spezifischen Bestimmungen und gegebenenfalls auf der Website des jeweiligen Testdienstes.
5.4. Durch den Kunden. Der Kunde kann seinen Zugriff auf den oder seine Nutzung des mit seinem Benutzerkonto verknüpften Testdienst jederzeit und aus beliebigem Grund ohne weitere Verpflichtung beenden, außer wenn der Admin die Kontrolle über das Benutzerkonto des Kunden übernommen hat. In einem solchen Fall muss sich der Kunde an seinen Admin wenden, damit dieser den betroffenen Testdienst verwaltet (dies umfasst unter anderem die Beendigung eines bestimmten Testdienstes, die Deaktivierung des Benutzerkontos des Kunden oder das Löschen von Kundendaten). Wenn kein Admin die Kontrolle über das Benutzerkonto des Kunden für einen bestimmten Testdienst übernommen hat, lesen Sie in den
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Spezifischen Testdienst-Bestimmungen und aufder Website, die ggf. für den bestimmten Testdienst besteht, wie dieser beendet wird, wie das Benutzerkonto von Kunden deaktiviert wird oder wie Kundendaten gelöscht werden.
5.5. Wirkung der Kündigung. Wird das Recht des Kunden auf Zugriff zum Testdienst beendet, endet das Recht zur Nutzung dieses Testdienstes sofort, und die Lizenz des Kunden zur Nutzung der mit diesem Testdienst zusammenhängenden Software endet ebenfalls. Wenn das Recht zum Zugriff auf einen Testdienst eines Kunden beendet wird, wird Microsoft die Informationen des Kunden oder Kundendaten vorbehaltlich der relevanten Testdienstspezifischen Bestimmungen löschen oder anderweitig den Zugriff des Kunden auf diese Informationen oder Kundendaten deaktivieren. Microsoft unterliegt, außer wie in diesen Testdienstspezifischen Bestimmungen ausdrücklich beschrieben, keiner Verpflichtung, den Kunden zu benachrichtigen oder die Kundendaten an den Kunden zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Software zu deinstallieren, wenn sein Recht zu ihrer Verwendung endet. Außerdem ist Microsoft berechtigt, Software zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.
6. NUTZUNG VON MICROSOFT-SOFTWARE MIT DEM TESTDIENST
Microsoft kann dem Kunden Microsoft-Software oder Microsoft-Apps (zusammen „Software“) als Teil des Testdienstes oder zur Nutzung mit einem Testdienst zur Verfügung stellen. Wenn die Software eine eigene Lizenz umfasst, haben diese Bestimmungen Vorrang; andernfalls gilt diese Ziffer 6.
6.1. Nutzungsrechte. Microsoft gewährt dem Kunden das Recht, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf seinen Geräten zur Nutzung mit dem bestimmten Testdienst, für den die Software bereitgestellt wurde, zu installieren und auszuführen. Die Komponenten der Software werden als Einzeleinheit lizenziert, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Komponenten zu trennen oder zu virtualisieren und sie auf verschiedenen Geräten zu installieren.
6.2. Lizenzumfang. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Vertrag gibt dem Kunden nur einige Rechte zur Nutzung der Software. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Außer wenn das anwendbare Recht dem Kunden trotz dieser Beschränkung mehr Rechte zugesteht, ist der Kunde berechtigt, die Software nur so nutzen, wie dies in diesem Vertrag ausdrücklich erlaubt ist. Dabei ist der Kunde verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die dem Kunden nur spezielle Verwendungen gestatten. Der Kunde ist nicht berechtigt: (A) technische Beschränkungen in der Software zu umgehen; (B) die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, außer und soweit nach geltendem Recht trotz dieser Beschränkung zulässig (oder, ausschließlich bei unter der GNU Lesser General Public License lizenzierten Bibliotheken, die in der Software enthalten sind oder auf die in der Software verlinkt wird, soweit gemäß dieser Lizenz erlaubt ist); (C) Mitteilungen von Microsoft oder ihren Zulieferern in der Software zu entfernen, herabzumindern, zu blockieren oder zu ändern; (D) die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen das Gesetz ist oder (E) die Software zu teilen, zu veröffentlichen oder zu verleihen; die Software als eigenständige gehostete Lösung für Nutzung durch Andere zur Verfügung zu stellen oder die Software oder diesen Vertrag an Dritte abzutreten.
7. DATENSCHUTZ- UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieses Vertrags bezieht sich „Kundendaten“ auf alle Daten einschließlich aller Text-, Ton-, Video- oder Bilddateien sowie Software, die Microsoft vom Kunden oder im Auftrag des Kunden durch Nutzung eines Testdienstes zur Verfügung gestellt werden.
7.1. Datenschutz. Microsoft nutzt die Kundendaten des Kunden wie in den Datenschutzbestimmungen von Microsoft unter https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=521839 erläutert. Der Zugriff des Kunden auf
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einen Testdienst und dessen Nutzung gelten als Zustimmung des Kunden zu diesen Datenschutzpraktiken. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den Datenschutzbestimmungen von Microsoft gilt allerdings, dass der Administrator (sofern vorhanden) die Entscheidungsgewalt hat, was die Verwaltung von Antworten des Kunden auf Anfragen von Dritten anbelangt, und dass der Administrator auf Kundendaten des Kunden oder seiner Mitarbeiter, auf die er Zugriff hat, nach seinem Ermessen zugreifen kann oder diese Dritten gegenüber offenlegen kann.
7.2. Verantwortlichkeit des Kunden für Kundendaten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt aller Kundendaten. Der Kunde beschafft und verfügt über alle Rechte an Kundendaten, die notwendig sind, damit Microsoft dem Kunden den Testdienst zur Verfügung stellen kann, ohne die Richtlinien des Kunden oder die Rechte Dritter zu verletzen oder Microsoft dem Kunden oder Dritten gegenüber anderweitig zu verpflichten. Microsoft übernimmt im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung des Testdienstes durch den Kunden jetzt und in Zukunft keine anderen als die in dem vorliegenden Vertrag ausdrücklich dargelegten bzw. durch das anwendbare Recht vorgeschriebenen Verpflichtungen. Bis zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Admin (handelnd im Auftrag des Kunden) die Kontrolle über das Benutzerkonto des Kunden übernommen hat, ist der Kunde für Kundendaten verantwortlich. Wenn ein Admin die Kontrolle über das Benutzerkonto des Kunden übernommen hat, verwaltet der Admin die Kundendaten und den Zugriff auf die Organisation gemäß Ziffer 2. Vorbehaltlich der Richtlinien des Kunden (soweit diese nicht mit dem vorliegenden Vertrag in Widerspruch stehen) kann der Kunde seine eigenen Kundendaten aus jedem Testdienst löschen, solange der Kunde ein Benutzer dieses Testdienstes ist. Wenn ein Admin die Kontrolle über das Benutzerkonto eines Kunden übernommen hat und der Kunde Fragen bezüglich seiner Rechte an Kundendaten hat, muss sich der Kunde an den Admin wenden, da Microsoft keine individuellen Fragen von Benutzern bezüglich Kundendaten beantworten kann, nachdem der Admin die Kontrolle übernommen hat.
7.3. Öffentliche Funktionen. Wenn der Kunde Kundendaten in öffentlichen Bereichen eines Testdienstes über Funktionen, die ein öffentliches Teilen von Kundendaten ermöglichen, oder in geteilten, für Andere verfügbaren Bereichen teilt, kann jede Person, mit der der Kunde Kundendaten geteilt hat, diese Kundendaten frei nutzen, speichern, reproduzieren, verteilen, anzeigen und übertragen. Wenn der Kunde nicht möchte, dass Andere diese Möglichkeit haben, ist der Kunde nicht berechtigt, den betroffenen Testdienst zu nutzen, um Kundendaten zu teilen.
7.4. Dienstunterbrechungen und Sicherung. Microsoft ist bemüht, den Testdienst jederzeit einsatzbereit und verfügbar zu halten; dennoch lassen sich bei allen Onlinediensten gelegentliche Unterbrechungen und Ausfälle nicht vermeiden, und Microsoft haftet nicht für etwaige Unterbrechungen oder Verluste, die der Kunde infolgedessen erleiden kann. Zu diesen Zeiten ist der Kunde möglicherweise nicht in der Lage, ganz oder teilweise auf den Testdienst zuzugreifen oder diesen zu nutzen, und möglicherweise werden einige oder alle Kundendaten gelöscht. Wenn Microsoft feststellt, dass ein Ausfall oder eine Unterbrechung eine Gefährdung für einen Testdienst darstellt, ist Microsoft ungeachtet anderer ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte berechtigt, den Testdienst auszusetzen. Der Kunde sollte die Kundendaten, die er in einem Testdienst speichert, regelmäßig sichern, soweit dies im Testdienst möglich ist. Ein Plan über regelmäßige Backups und Folgeüberwachung kann den Kunden dabei unterstützen, den Verlust von Kundendaten zu verhindern.
8. ANDERE MICROSOFT-PRODUKTE UND NICHT VON MICROSOFT STAMMENDE PRODUKTE.
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8.1. Andere Microsoft-Produkte. Unter Umständen kann der Kunde über den Testdienst auf andere Software, Daten, Dienste, Websites oder Produkte von Microsoft („Andere Microsoft-Produkte“) zugreifen. Die Nutzung des Kunden von Anderen Microsoft-Produkten unterliegt gesonderten Geschäftsbedingungen.
8.2. Nicht von Microsoft stammende Produkte. Microsoft kann dem Kunden Software, Daten, Dienste, Websites oder Produkte („Nicht-Microsoft Produkte“) unter den Marken von Drittanbietern durch die Nutzung eines Testdienstes zugänglich machen (wie z. B. durch einen Speicher oder einen Katalog oder andere Integration). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Geschäfte mit Dritten (einschließlich Werbekunden). Die Nutzung des Kunden von Nicht von Microsoft stammenden Produkten unterliegt den Bestimmungen des Drittanbieters. Wenn der Kunde Nicht von Microsoft stammende Produkte installiert oder mit einem Testdienst verwendet, darf dies nicht in einer Weise erfolgen, die das geistige Eigentum oder Technologie von Microsoft Verpflichtungen unterwerfen würde, die über die in diesem Vertrag ausdrücklich enthaltenen Verpflichtungen hinausgehen. Microsoft übernimmt keine Verantwortung oder Haftung jeglicher Art für Nicht von Microsoft stammende Produkte. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Nicht von Microsoft stammende Produkte, die er installiert oder mit einem Testdienst verwendet.
9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN. MICROSOFT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER, HÄNDLER UND ANBIETER RÄUMEN DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG EINES TESTDIENSTES KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN EIN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE NUTZUNG DES TESTDIENSTES AUF SEIN EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS MICROSOFT JEDEN TESTDIENST „WIE BESEHEN“, „OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITSTELLT. MICROSOFT ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE RICHTIGKEIT ODER PÜNKTLICHKEIT VON INFORMATIONEN, DIE ÜBER DEN TESTDIENST VERFÜGBAR SIND. IM DURCH GELTENDES RECHT ZUGELASSENEN UMFANG SCHLIEßT Microsoft ALLE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIEßLICH SOLCHE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, HANDELSÜBLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, FACHMÄNNISCHEM BEMÜHEN UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. MÖGLICHERWEISE HAT DERKUNDE UNTER GELTENDEM RECHT BESTIMMTE RECHTE, DIE DURCH DIESEN VERTRAG NICHT ABGEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. AN KEINER STELLE DIESES VERTRAGS BESTEHT DIE ABSICHT BZW. WIRD EIN VERSUCH UNTERNOMMEN, DIESE RECHTE IM NACH GELTENDEM RECHT UNZULÄSSIGEN UMFANG ZU BESCHRÄNKEN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS COMPUTER UND TELEKOMMUNIKATIONSSYSTEME NICHT FEHLERFREI SIND UND DASS GELEGENTLICH AUSFALLZEITEN VORKOMMEN KÖNNEN. MICROSOFT GEWÄHRLEISTET WEDER, DASS DER Testdienst UNTERBRECHUNGSFREI, ZEITNAH, SICHER ODER FEHLERFREI SEIN WIRD, NOCH DASS KEIN VERLUST VON KUNDENDATEN AUFTRETEN WIRD.
9.2. Haftungsbeschränkung. Wenn Microsoft gegen diesen Vertrag verstößt oder der Kunde eine Grundlage für Schadenersatzansprüche trotz der Beschränkungen dieses Vertrags hat, stimmen Sie zu, besteht der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden darin, von Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen, Zulieferern, Wiederverkäufern, Händlern und Anbietern direkten Schadenersatz bis zu insgesamt 10,00 USD zu verlangen. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND UNGEACHTET DES RECHTSGRUNDES FÜR DEN ANSPRUCH KANN DER KUNDE KEINE WEITEREN SCHÄDEN ODER VERLUSTE GELTEND MACHEN, EINSCHLIEßLICH FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE, SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER STRAFSCHÄDEN. Diese Beschränkungen und Ausschlüsse gelten auch dann, wenn dieser Rechtsbehelf den Kunden nicht vollständig für Verluste entschädigt oder seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt oder wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden wusste oder hätte wissen müssen. Im nach
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geltendem Recht maximal zulässigen Umfang gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse für alles im Zusammenhang mit diesem Vertrag, wie zum Beispiel: (A) Verlust von Kundendaten; (B) jegliche Viren, die Ihre Dienstnutzung beeinträchtigen; (C) Verzögerungen oder Ausfälle beim Starten oder Vervollständigen von Übertragungen oder Transaktionen; (D) Ansprüche wegen Vertragsverletzung, Gewährleistung, Garantie oder Bedingung; (E) verschuldensunabhängige Haftung, Fahrlässigkeit, falsche Darstellung, Auslassung, Übertretung oder andere unerlaubte Handlungen; (F) Verletzung von Gesetzen oder Verordnungen oder (G) ungerechtfertigte Bereicherung. Möglicherweise treffen diese Beschränkungen oder Ausschlüsse nicht auf den Kunden zu, falls in seinem Bundesstaat, seiner Provinz oder seinem Land der Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder anderen Schäden nicht gestattet ist.
9.3. Geografische Beschränkungen. DER TESTDIENST DARF NUR IN BESTIMMTEN REGIONEN BEREITGESTELLT UND VON BESTIMMTEN UNTERNEHMENSKLASSEN VERWENDET WERDEN, SOFERN UND SOWEIT IN DEN JEWEILIGEN SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN DES TESTDIENSTES VORGESEHEN. WENN DER KUNDE DEN TESTDIENST VON EINER NICHT ENTHALTENEN REGION AUS ABONNIERT ODER SEIN UNTERNEHMEN NICHT DIE GENANNTE KLASSE HAT, GILT FÜR DIE JEWEILIGEN SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN DES TESTDIENSTES, DASS: (A) DER KUNDE NICHT ZUM ZUGRIFF AUF DEN ODER ZUR NUTZUNG DES TESTDIENSTES BERECHTIGT IST UND (B) OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINEN GÜLTIGKEIT VON ZIFFER 9.1 DER ZUGRIFF AUF DEN UND DIE NUTZUNG DES TESTDIENSTES DURCH DEN KUNDEN AUSSCHLIESSLICH AUF DESSEN EIGENES RISIKO ERFOLGT (EINSCHLIESSLICH DER EINHALTUNG ANWENDBARER GESETZE). WENN DIE SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN DES TESTDIENSTES KEINE GEOGRAFISCHEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH DER KLASSEN VON ZUGRIFFS- UND NUTZUNGSBERECHTIGTEN UNTERNEHMEN ENTHALTEN, LIEGEN KEINE DERARTIGEN EINSCHRÄNKUNGEN VOR.
10. RECHTSVERBINDLICHE SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN UND VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN, WENN DER WOHNSITZ DES KUNDEN SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BEFINDET(ODER DER KUNDE EINE JURISTISCHE PERSON MIT HAUPTGESCHÄFTSSITZ ODER PRIMÄREM STANDORT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IST)
Dieser Abschnitt findet Anwendung, wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten lebt (oder, falls der Kunde eine juristische Person ist, wenn sich der Hauptgeschäftssitz oder primäre Standort in den Vereinigten Staaten befindet). Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kunden und Microsoft stimmen der Kunde und Microsoft zu, sich 60 Tage lang um eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheit zu bemühen. Wenn der Kunde und Microsoft dazu nicht imstande sind, stimmen der Kunde und Microsoft einem verbindlichen individuellen Schiedsverfahren vor der American Arbitration Association nach dem Federal Arbitration Act („FAA“) zu und erheben keine Klage vor einem Richter oder einer Jury. Stattdessen wird ein neutraler Schiedsrichter entscheiden. Sammelklagen, Sammelschiedsverfahren, Private Attorney General Actions (nur USA: Klage einer Privatperson im öffentlichen Interesse) und andere Verfahren, in denen eine Person stellvertretend agiert, sind nicht zulässig. Ebenso verboten ist das Kombinieren individueller Verfahren ohne die Zustimmung aller Parteien. Die komplette Schiedsvereinbarung enthält weitere Bestimmungen und ist abrufbar unter http://aka.ms/arb-agreement-1. Der Kunde und Microsoft erklären sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.
11. SCHUTZVEREINBARUNG DES KUNDEN
11.1 Haftungsfreistellung. Der Kunde wird Microsoft, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Nachfolger, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen,
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Forderungen, Kosten, Haftungen, Urteilen, Verlusten, Ausgaben und Schadensersatzzahlungen von verbundenen Dritten (einschließlich Anwaltsgebühren) freistellen, die Verteidigungskosten hierfür bezahlen und diesbezüglich schadlos halten, die aufgrund von, in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen: (A) Verwendung eines Testdienstes durch den Kunden oder dessen Personal, die gegen diesen Vertrag verstößt; (B) Verwendung eines Testdienstes durch den Kunden oder dessen Personal in einer Produktions- oder Live-Betriebsumgebung; oder (C) nicht von Microsoft bereitgestellte Güter, zu deren Nutzung zusammen mit einem Testdienst sich der Kunde oder dessen Personal entschließt (darunter Daten, Software oder Dienste), einschließlich Behauptungen, dass diese Materialien oder Informationen vollständig oder teilweise widerrechtlich Geschäftsgeheimnisse verwenden oder anderweitig Urheberrechte, Patente, Marken oder andere gesetzliche Rechte eines Dritten verletzen (gemeinsam die „Freigestellten Ansprüche des Kunden“).
11.2 Vorgehensweise. Microsoft wird: (Y) (a) den Kunden möglichst zügig schriftlich über etwaige Freigestellte Ansprüche des Kunden unterrichten und dem Kunden gestatten, durch einen von ihm (in Absprache mit Microsoft) bestimmten zuständigen Rechtsbeistand auf derartige Freigestellte Ansprüche des Kunden zu antworten und sich zu verteidigen, und (Z) der juristischen Person, die die Verteidigung gegen diese Freigestellten Ansprüche des Kunden übernimmt, auf angemessenes Verlangen und Kosten des Kunden Informationen, Unterstützung und Befugnisse bereitstellen, um zur Verteidigung beizutragen. Der Kunde wird ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft keine Schuld oder Haftung seitens Microsoft einräumen, zugestehen oder anerkennen. Der Kunde übernimmt keine Verantwortung für einen Vergleich, der von Microsoft ohne schriftliche Genehmigung des Kunden geschlossen wird (die der Kunde nicht unbegründet zurückhalten, verzögern oder unter Bedingung stellen wird). Der Kunde darf Vergleiche zu Freigestellten Ansprüchen des Kunden im Auftrag von Microsoft nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft schließen (die Microsoft nicht unbegründet zurückhalten, verzögern oder unter Bedingung stellen wird). Für den Fall, dass Microsoft und der Kunde über die Beilegung von Freigestellten Ansprüchen des Kunden übereinkommen, verpflichtet sich der Kunde, die Bedingungen dieser Beilegung nur mit schriftlicher Genehmigung von Microsoft offenzulegen.
12. SONSTIGES
12.1. Anwendbares Recht und Ort für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Wenn der Kunde den Zugriff auf den jeweiligen Testdienst bzw. die jeweilige Software in den Vereinigten Staaten oder Kanada erworben hat, dann regeln die Gesetze des Staates bzw. der Provinz, in dem bzw. der der Kunde seinen Wohnsitz hat (oder, wenn der Kunde eine juristische Person ist, in dem bzw. der sich der Hauptfirmensitz oder primäre Standort befindet), die Auslegung dieses Vertrags und gelten für Ansprüche aus einer Verletzung dieses Vertrags und alle anderen Ansprüche (einschließlich Ansprüchen aus Verbraucherschutz, unlauterem Wettbewerb und unerlaubten Handlungen) ungeachtet der Grundsätze der Gesetzeskollision, mit der Ausnahme, dass alle Bestimmungen hinsichtlich Schiedsgerichtsverfahren dem FAA unterliegen. Wenn der Kunde den Zugriff auf den jeweiligen Testdienst bzw. die jeweilige Software in einem anderen Land erworben hat, dann gelten die Gesetze dieses Landes, mit der Ausnahme, dass alle Bestimmungen hinsichtlich Schiedsgerichtsverfahren dem FAA unterliegen. Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nach US-amerikanischem Bundesrecht richtet, unterwerfen sich der Kunde und Microsoft in allen Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht angehört werden, der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand des Bundesgerichts in King County, Washington, USA (mit Ausnahme von Schiedsgerichtsverfahren). Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nicht nach US-amerikanischem Bundesrecht richtet, unterwerfen sich der Kunde und Microsoft in allen Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht angehört werden, der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand des Superior Court in King County, Washington, USA (mit Ausnahme von Schiedsgerichtsverfahren).
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12.2. Digital Rights Management. Wenn der Kunde auf Materialien zugreift, die durch das Digital Rights Management („DRM“) geschützt werden, kann die DRM-Software automatisch Mediennutzungsrechte von einem Rechteserver online abrufen und herunterladen und DRM-Updates installieren, damit der Kunde die Materialien wiedergeben kann.
12.3. Fortgeltung. Dieser Abschnitt und die Abschnitte 4.4, 9, 10, 11, 12.1, 12.5 und 12.6 sowie diejenigen, die laut ihren Bestimmungen nach Ablauf ihrer Frist fortgelten, bleiben über eine Kündigung dieses Vertrags hinaus in Kraft.
12.4. Abtretung und Übertragung. Microsoft ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag im Ganzen oder in Teilen abzutreten. Eine Benachrichtigung an den Kunden ist nicht zwingend. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag abzutreten oder Rechte für die Nutzung von Testdiensten zu übertragen.
12.5. Elektronische Benachrichtigungen. Microsoft kann Kunden Informationen und Mitteilungen über einen Testdienst oder die Software elektronisch, auch per E-Mail, über das Portal des Testdienste oder über eine von Microsoft zu benennende Website zur Verfügung stellen. Eine Benachrichtigung gilt ab dem Datum als erteilt, ab dem diese von Microsoft zur Verfügung gestellt wurde. Der Zugriff des Kunden auf einen Testdienst oder die Software und deren Nutzung wirken als Zustimmung des Kunden zu diesen Praktiken.
12.6. Vertragsauslegung. Dieser Vertrag stellt den gesamten Vertrag zwischen dem Kunden und Microsoft über die Nutzung von Testdiensten dar. Er ersetzt alle vorherigen Absprachen zwischen dem Kunden und Microsoft zu diesem Thema. Alle Teile dieses Vertrags gelten im größtmöglichen Rahmen, der durch das geltende Recht zulässig ist. Wenn ein Gericht oder Schiedsrichter feststellt, dass ein Teil dieses Vertrags wie formuliert unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar ist, gilt dieser Teil als im durchsetzbaren Umfang durch ähnliche Bestimmungen ersetzt, doch der Rest dieses Vertrags bleibt davon unberührt. Überschriften dienen lediglich der Annehmlichkeit der Vertragsparteien und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung des vorliegenden Vertrags. Sofern nicht anders angegeben oder sofern in einem Zusammenhang nichts anderes erfordert wird: (A) bezeichnet „schriftlich“ oder „in Schriftform“ ausschließlich ein nicht in elektronischer Form vorliegendes Dokument, das handschriftlich von bevollmächtigten Vertretern der unterzeichnenden Partei(en) unterzeichnet wird; (B) beziehen sich alle internen Verweise auf diesen Vertrag und dessen Vertragsparteien; (C) bedeutet „Tage“ „Kalendertage“; (D) bedeutet „kann“, dass die entsprechende Vertragspartei das Recht, aber nicht gleichzeitig eine Pflicht hat; (E)liegen die Entscheidungen einer Partei in Bezug auf diesen Vertrag in ihrem alleinigen Ermessen und sind vorbehaltlich jedweder implizierter Treuepflicht; and (F) sind Aufzählungen von Beispielen, die „darunter“, „z. B.“ oder „beispielsweise“ folgen, sind nicht erschöpfend (d. h. sie sind in der Art auszulegen, als dass diese „ohne Einschränkung“ enthalten), sofern diese nicht mit Worten wie „lediglich“ oder „ausschließlich“ eingeschränkt wurden. Dieser Vertrag wird gemäß der wörtlichen Bedeutung seiner Bestimmungen interpretiert und ohne jegliche Annahme, er solle zum Vorteil einer der Vertragsparteien ausgelegt werden. Dieser Vertrag wurde in englischer Sprache ausgefertigt, und diese Sprache ist die einzige und maßgebliche Sprache, die zur Interpretation und Auslegung seiner Bedeutung herangezogen wird (außer, wenn es nach geltendem Recht anders erforderlich ist). Ausschließlich für die Zwecke der Abschnitte 9, 10, 11.5 und 12 gelten Andere Microsoft-Produkte, Nicht von Microsoft stammende Produkte, Software sowie alle anderen Bereitstellungen von Microsoft an den Kunden gemäß oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag als in jeden Testdienst eingeschlossen.
12.7. Keine Drittbegünstigten. Begünstigte dieses Vertrags sind ausschließlich der Kunde und Microsoft. Der Vertrag begünstigt keine dritten Personen, mit Ausnahme der Nachfolger oder Abtretungsempfänger von Microsoft.
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12.8. Mitarbeiter von Behörden. Dieser Abschnitt 12.8 gilt nur dann, wenn der Kunde bei einer Behörde beschäftigt ist. Microsoft verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Vergütung durch den Kunden für Test-Services oder Software, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden. Microsoft verfolgt die Absicht, dass die Bestimmungen dieses Vertrags für Test-Services und Software den anwendbaren Gesetzen und Regelungen in Bezug auf kostenlose Dienste entsprechen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass alle bereitgestellten Test-Services und Softwarekomponenten sowie deren Arbeitsergebnisse zu Gunsten und für die alleinige Nutzung des Kunden bestimmt sind und nicht zur persönlichen Nutzung oder zu persönlichen Gunsten eines bestimmten Behördenmitarbeiters zur Verfügung gestellt werden.
12.9. Schriftartkomponenten. Während der Nutzung eines Test-Service ist der Kunde berechtigt, mit den Schriftarten des Dienstes Inhalte anzuzeigen und zu drucken. Der Kunde ist berechtigt, die Schriftarten vorübergehend auf einen Drucker oder ein anderes Ausgabegerät herunterzuladen, um Inhalte zu drucken, sowie Schriftarten im Rahmen der jeweils geltenden Einbettungseinschränkungen in Inhalte einzubetten.
12.10. Kein Support. Microsoft ist nicht verpflichtet, Support für Test-Services oder Software anzubieten. Falls Microsoft solche Supportleistungen bereitstellt, besteht für diese Leistungen keinerlei Gewähr auf Fehlerfreiheit oder sonstige Gewähr. Microsoft kann solche Supportleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung beenden. Solche Supportleistungen enden automatisch mit dem Ende der jeweiligen Testperiode oder mit Ende der Gültigkeit dieses Vertrags.
12.11. Ausfuhrbeschränkungen. Der Kunde muss alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -bestimmungen einhalten, die für die Software und/oder den Test-Service gelten, darunter Beschränkungen für Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endnutzung. Weitere Informationen zu Exportbeschränkungen finden Sie unter http://aka.ms/exporting.
12.12. Vorbehalt von Rechten. Das Eigentum und alle Rechte bzw. Urheberrechte sowie andere Rechte am geistigen Eigentum an allen Test-Services liegen bei Microsoft und seinen Lieferanten. Dies bezieht sich nicht auf Daten im Eigentum des Kunden, die im Zusammenhang mit Test-Services genutzt werden. Microsoft und die Namen, Logos und Symbole aller Produkte, Software und Dienste von Microsoft können Marken oder eingetragene Marken von Microsoft in den USA oder anderen Ländern sein. Die Namen der tatsächlichen Firmen und Produkte sind möglicherweise Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden, sind vorbehalten.
12.13. Benchmarking. Ist der Kunde ein direkter Mitbewerber und nutzt er Test-Services oder Software zu Zwecken des Competitive Benchmarking, zur vergleichenden Analyse oder zur Informationsgewinnung über Mitbewerber, verzichtet er gegenüber Microsoft, Tochterfirmen von Microsoft und Microsoft angeschlossenen Unternehmen (einschließlich Unternehmen, deren Anschluss geplant ist) auf alle in seinen Bestimmungen zu Software, Services und anderen Technologien enthaltenen Einschränkungen in Bezug auf wettbewerbliche Verwendung, Zugang und Benchmarking, soweit diese Einschränkungen weitergehender sind als die von Microsoft oder als weitergehender ausgelegt werden könnten. Verzichtet der Kunde nicht auf solche Einschränkungen in den Bestimmungen zu seiner Software, seinen Services oder anderen von ihm bereitgestellten Technologien, darf er Test-Services oder Software nicht nutzen und verzichtet auf deren Nutzung.
Teil II: SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR TEST-SERVICES
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Alle zusätzlichen rechtsverbindlichen Bestimmungen, die für die Nutzung eines spezifischen Test-Service gelten (nachfolgend „spezifische Test-Service-Bestimmungen“), sind in Teil II aufgeführt. Wenn ein bestimmter Test-Service gemäß diesem Vertrag bereitgestellt und genutzt wird und dieser Service nicht unter den spezifischen Test-Service-Bestimmungen aufgeführt ist, so gelten für diesen Service keine spezifischen Test-Service-Bestimmungen. Zur Klarstellung wird angemerkt, dass für einen Kunden oder sein Personal zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche spezifische Test-Service-Bestimmungen gelten können. Darüber hinaus können mehrere spezifische Test-Service-Bestimmungen gleichzeitig gelten. Dies ist in jedem Einzelfall abhängig vom jeweiligen Test-Service und Testzeitraum.
Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations, Business edition
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Der Kunde kann diesen Test-Service ab dem Zeitpunkt nutzen, zu dem er erstmalig Zugang dazu erhält: (A) Ausschließlich mit von Microsoft bereitgestellten Demo-Daten bis zum Ende der Gültigkeit dieses Vertrags oder bis zum Ende der Berechtigung des Kunden zum Zugriff auf den Testservice und (B) Mit realen Produktionsdaten des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen ab der ersten Nutzung des Test-Service mit solchen realen Daten. Der erstgenannte Zeitraum ist der „Testzeitraum“. Ist der Testzeitraum nach den Bedingungen von Satz (B) abgelaufen und hat der Kunde kein gewerbliches Abonnement von Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations, Business edition, bei einem unabhängigen Anbieter von Microsoft Cloud Services abgeschlossen, der eine solche gewerbliche Version sowie den dazugehörigen Support anbietet, muss der Kunde unverzüglich die Nutzung des Testdienstes (oder des Nachfolgedienstes) mit solchen realen oder Produktionskundendaten einstellen. Der Kunde kann jedoch den Testdienst weiterhin gemäß Satz (A) mit ausschließlich Demodaten nutzen.
2. Export von Kundendaten. Falls der Kunde reale oder Produktionskundendaten für den Testdienst nutzt und sich vor Ablauf des Testzeitraums des betreffenden Testdienstes entscheidet, kein Abonnement von Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations, Business edition, zu erwerben, gilt Folgendes: (A) Microsoft ist nicht zur Rückgabe der Kundendaten an den Kunden verpflichtet; (B) Microsoft speichert solche Kundendaten für mindestens 90 Tage nach Ablauf des Testzeitraums; (C) Microsoft unternimmt wirtschaftlich/unternehmerisch vertretbare Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit dem Kunden zum Zweck des Exports solcher Kundendaten.
Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Finance and Operations, Enterprise edition
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Gemäß Abschnitt 2 kann der Kunde diesen Testdienst für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem er erstmalig Zugang dazu erhält, mit von Microsoft oder vom Kunden durch Nutzung des Testdienstes bereitgestellten Demodaten nutzen. Der Testzeitraum endet mit dem Ablauf dieses Vertrags oder dem Ende der Berechtigung des Kunden zum Zugriff auf den Testdienst. Hat der Kunde reale oder Produktionskundendaten in seiner Instanz des Testdienstes eingebunden, löscht Microsoft diese Daten gemäß Abschnitt 5.5 aus Teil I oben.
2. Kündigung. Unbeschadet der Gültigkeit von Abschnitt 5.2 aus Teil I kann Microsoft den Zugriff des Kunden auf diesen Testdienst jederzeit beenden, wenn der Kunde an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht auf den Testdienst zugreift und diesen aktiv nutzt.
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Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Retail
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der oben in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Gemäß Abschnitt 2 kann der Kunde diesen Testdienst für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum, an dem er erstmalig Zugang dazu erhält, mit von Microsoft oder vom Kunden durch Nutzung des Testdienstes bereitgestellten Demodaten nutzen. Der Testzeitraum endet mit dem Ablauf dieses Vertrags oder dem Ende der Berechtigung des Kunden zum Zugriff auf den Testdienst. Hat der Kunde reale oder Produktionskundendaten in seiner Instanz des Testdienstes eingebunden, löscht Microsoft diese Daten gemäß Abschnitt 5.5 aus Teil I oben.
2. Kündigung. Unbeschadet der Gültigkeit von Teil I Abschnitt 5.2 kann Microsoft den Zugriff des Kunden auf diesen Test-Service jederzeit beenden, wenn der Kunde nicht an 7 aufeinander folgenden Tagen auf den Test-Service zugreift und diesen aktiv nutzt.
Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Talent
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der oben in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Gemäß Abschnitt 2 kann der Kunde diesen Testdienst für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum, an dem er erstmalig Zugang dazu erhält, mit ausschließlich von Microsoft oder vom Kunden durch Nutzung des Testdienstes bereitgestellten Demodaten nutzen. Der Testzeitraum endet mit dem Ablauf dieses Vertrags oder dem Ende der Berechtigung des Kunden zum Zugriff auf den Testdienst. Hat der Kunde reale oder Produktionskundendaten in seiner Instanz des Testdienstes eingebunden, löscht Microsoft diese Daten gemäß Abschnitt 5.5 aus Teil I oben.
Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Talent: Attract („Attract“) und Microsoft Dynamics 365 for Talent: Onboard („Onboard“)
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der oben in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Jedes der Attract- und Onboard-Module ist ein eigener Testdienst, und für ihn gilt, wenn er von einem Mitarbeiter des Kunden genutzt wird, ein eigener Testzeitraum (der ganz oder teilweise gleichzeitig läuft, je nachdem, wann der Mitarbeiter den jeweiligen Testdienst erstmalig nutzt). Gemäß Abschnitt 2 kann jeder Mitarbeiter des Kunden jeden dieser Testdienste für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Datum, an dem der Mitarbeiter erstmalig Zugang dazu erhält, mit ausschließlich von Microsoft oder vom Kunden durch die Nutzung des Testdienstes bereitgestellten Demodaten oder realen oder Produktionskundendaten nutzen. Hat der Kunde reale oder Produktionskundendaten in seiner Instanz dieser Testdienste eingebunden, löscht Microsoft diese Daten gemäß Abschnitt 5.5 aus Teil I oben mit folgender Einschränkung: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Testdienste Daten im Common Data Service von Microsoft (oder etwaigen Nachfolgediensten) speichern. Nutzt der Kunde mehrere Onlinedienste von Microsoft, bei denen der Common Data Service von Microsoft involviert ist, können Daten dort so lange aufbewahrt werden, bis alle Mitarbeiter aus dem Kundenunternehmen die Abonnements sämtlicher solcher Onlinedienste, die den Common Data Service nutzen, beendet haben.
2. Kauf. Jeder Mitarbeiter des Kunden, der den Testdienst nutzt, nimmt zur Kenntnis, dass er als Individuum nicht berechtigt ist, ein gewerbliches Abonnement dieses Testdienstes zu erwerben. Das Unternehmen des Kunden kann Abonnements im Namen der einzelnen individuellen Benutze im Rahmen eines separaten geltenden gewerblichen Vertrags zwischen dem Kundenunternehmen und Microsoft
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(„Gewerbliche Vereinbarung“) erwerben. Der Microsoft Online-Abonnementvertrag ist derzeit die einzig mögliche gewerbliche Vereinbarung. Microsoft kann Käufe über andere Kanäle jedoch in Zukunft ermöglichen. Das Unternehmen des Kunden kann solche Abonnements für seine Mitarbeiter auch dann erwerben, wenn kein Administrator die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat, sofern das Unternehmen zum Zeitpunkt eines solchen Kaufs einen laufenden gewerblichen Vertrag hat. Mitarbeiter, die diese Testdienste nutzen, nehmen zur Kenntnis, dass sie mit entsprechenden Mitarbeitern aus der Einkaufsabteilung des Kunden zusammenarbeiten müssen, um gewerbliche Abonnements dieser Testdienste zu erwerben. Sie nehmen ferner zur Kenntnis, dass ein solcher Kauf auch den internen Einkaufsrichtlinien des Kundenunternehmens unterliegen kann, was die Nutzung der Testdienste entsprechend reglementiert.
3. Export von Kundendaten. Falls der Kunde reale oder Produktionskundendaten für einen der Testdienste nutzt und sich vor Ablauf des Testzeitraums des betreffenden Testdienstes entscheidet, kein Abonnement der Attract- oder Onboard-Module zu erwerben, gilt gemäß dem letzten Satz aus Abschnitt 1 der spezifischen Testdienstbestimmungen für diese Module Folgendes: (A) Microsoft ist nicht zur Rückgabe der Kundendaten an den Kunden verpflichtet; (B) Microsoft speichert solche Kundendaten nach Ablauf des Testzeitraums mindestens 30 Tage lang; (C) Microsoft unternimmt wirtschaftlich/unternehmerisch vertretbare Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit dem Kunden zum Zweck des Exports solcher Kundendaten.
Spezifische Testdienstbestimmungen für Microsoft Dynamics 365 for Sales, Marketing, Customer Service, Field Service und Project Service Automation
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung der oben in Teil I aufgeführten Bestimmungen.
1. Testzeitraum. Mit Ausnahme von Dynamics 365 for Marketing, bei dem pro Kundenunternehmen nur ein Testdienst zulässig ist, können im Unternehmen des Kunden bis zu fünf Instanzen des Testdienstes gleichzeitig betrieben werden („Testinstanzen“). Jede dieser Testinstanzen ist für 30 Tage ab dem Datum, zu dem der erste Nutzer erstmalig Zugang zu ihr erhält, nutzbar („Startdatum der Testinstanz-Verfügbarkeit“). Der Zugang endet 30 Tage nach Beginn der Verfügbarkeit der Testinstanz (dieser Zeitraum ist der „Testzeitraum“). Dies gilt vorbehaltlich einer früheren Beendigung gemäß Teil I oder anderer spezifischer Bestimmungen für diesen Testdienst. Nutzer im Unternehmen des Kunden, die Zugriff auf diesen Test-Service erhalten möchten, können vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen zur maximalen Anzahl gleichzeitig betriebener Instanzen neue Testinstanzen erstellen. In diesem Fall gilt für diese Nutzer ein Testzeitraum von jeweils 30 Tagen. Nutzer können darüber hinaus eine bereits im Unternehmen des Kunden vorhandene Testinstanz übernehmen. In diesem Fall steht den Nutzern der verbleibende Anteil des 30-tägigen Testzeitraums zur Verfügung, der zum Startdatum der Testinstanz-Verfügbarkeit für den betreffenden Test-Service begonnen hat. Nach Ablauf des Testzeitraums einer Testinstanz kann dem Kunden Zugang zu der betreffenden Testinstanz gewährt werden, um den Datenexport gemäß Abschnitt 5 der spezifischen Test-Service-Bestimmungen für den Test-Service zu ermöglichen. Nach Abschluss des Datenexports wird die Testinstanz gelöscht und der Kunde kann an ihrer Stelle eine neue Testinstanz erstellen (vorbehaltlich der vorstehenden Beschränkung der maximalen Anzahl gleichzeitig betriebener Testinstanzen).
2. Kündigung. Unbeschadet der Gültigkeit von Teil I Abschnitt 5.2 kann Microsoft den Zugriff des Kunden auf eine beliebige Instanz dieses Test-Service jederzeit beenden, wenn der Kunde nicht an 7 aufeinander folgenden Tagen über diese Instanz auf den Test-Service zugreift und diesen aktiv nutzt. Microsoft ist darüber hinaus berechtigt, jederzeit den Zugriff des Kunden auf diesen Test-Service über alle
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diejenigen Testinstanzen zu beenden, über die der Kunde nicht an 7 aufeinander folgenden Tagen auf den Test-Service zugreift und diesen aktiv nutzt.
3. Administratoren. Unbeschadet der Bestimmungen in Teil I Abschnitt 2, in Abhängigkeit von der Anwendbarkeit auf diesen Test-Service und sofern im Unternehmen des Kunden noch kein Administrator bestimmt ist, gilt als Administrator der erste Nutzer im Kundenunternehmen, der eine Testinstanz erstellt und ausreichende administrative Kontrolle über die mit der E-Mail verknüpfte Domäne besitzt, um die Domänendatensätze zu verwalten. Eine nachträgliche Änderung der Administratorrechte durch vom Unternehmen autorisierte Personen ist möglich.
4. Datenschutz. Unbeschadet der Bestimmungen von Teil I Abschnitt 7 erklärt sich der Kunde mit folgenden Bestimmungen einverstanden und informiert alle Nutzer innerhalb der Kunden-Domain über diese Bestimmungen: (A) Der Administrator kontrolliert alle Testinstanzen innerhalb der Kunden-Domain. Er hat Zugang zu allen Kundendaten innerhalb aller Testinstanzen und verwaltet diese Daten; (B) alle Nutzer innerhalb der Kunden-Domain, die die Möglichkeit einen Zugriffs auf eine vorhandene Testinstanz prüfen, erhalten Zugang zu bestimmten Kundendaten für die betreffende Testinstanz (Existenz der Testinstanz, Identität und bestimmte persönliche Daten der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Nutzer der betreffenden Testinstanz sowie Name der Testinstanz); (C) alle Nutzer innerhalb der Kunden-Domain, die eine bestimmte Testinstanz nutzen, erhalten Zugang zu allen in diese Testinstanz eingegebenen Kundendaten. Dies gilt unabhängig davon, welcher Nutzer die Eingabe vorgenommen hat.
5. Export von Kundendaten. Nutzt der Kunde reale oder Produktionskundendaten für eine Testinstanz dieses Testdienstes, und entscheidet er sich vor Ablauf des Testzeitraums für die betreffende Testinstanz, kein Abonnement von Microsoft Dynamics 365 for Sales service, Customer Service, Field Service oder Project Service Automationzu erwerben, gilt Folgendes: (A) Microsoft ist nicht zur Rückgabe der Kundendaten an den Kunden verpflichtet; (B) Microsoft speichert solche Kundendaten für mindestens 7 Tage nach Ablauf des Testzeitraums für die betreffende Testinstanz; (C) Microsoft unternimmt wirtschaftlich/unternehmerisch vertretbare Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit dem Kunden zum Zweck des Exports solcher Kundendaten.
6. Einhaltung geltender Gesetze. Der Kunde muss bei Nutzung des Onlinedienstes von Dynamics 365 for Marketing alle geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten, die für die Verbreitung von Werbung durch den Kunden mittels des Onlinedienstes von Dynamics 365 for Marketing gelten. Microsoft ist nicht für die Einhaltung solcher Gesetze und Bestimmungen durch den Kunden zuständig.
7. Abwehr von Ansprüchen und Schadenersatz. Der Kunde erklärt, dass er und/oder sein Unternehmen Microsoft von allen Ansprüchen Dritter schadlos halten wird, die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit (i) der Nutzung des Testdienstes durch den Kunden in einer gemäß dieser Vereinbarung unzulässigen Weise, und/oder (ii) einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen oder dem Versand von Spam, der mutmaßlich vom Kunden durch Nutzung dieses Testdienstes begangen wurde bzw. erfolgt ist. Der Kunde akzeptiert, dass Microsoft Anspruch auf den Ersatz von Schäden hat, die ihm entstehen, weil der Kunde den Testdienst zu widerrechtlichen Zwecken, auf eine widerrechtliche Art oder in einer Weise verwendet, die gegen die Nutzungs- und/oder Anti-Spam-Richtlinien von Microsoft verstößt. Die Bedingungen aus diesem Abschnitt gelten auch nach Ende der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Microsoft weiter. Der Klarheit halber wird festgestellt, dass ein eventuell in Teil I dieses Vertrags vorgesehener Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung des Kunden nicht für Schadenersatzansprüche infolge von Verpflichtungen gilt, die dem Kunden durch diese spezifischen Bedingungen für Testdienste auferlegt sind.

 

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