Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems.

URL: HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de)

Als vertrauenswürdiger Ansprechpartner nehmen wir die Hinweise ihrer Mitarbeiter auch für ihr Unternehmen entgegen, und sorgen für eine ordnungsgemäße Verarbeitung.

Die Europäische Union hat Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Einrichtung eines nutzbaren Hinweisgebersystems und weiterer Meldekanäle im Unternehmen verpflichtet. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Mit uns setzen Sie sämtliche Anforderungen rechtskonform um und werden dabei von Juristen unterstützt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zudem eine juristische Ersteinschätzung im Rahmen der Stellung eines Compliance Officers. Überzeugen Sie sich selbst: in wenigen Minuten einsatzbereit, kinderleicht in der Bedienung und datenschutzkonform durch zertifiziertes Hosting in Deutschland.

Konflikte intern lösen

Das Gesetz fördert die interne Konfliktlösung, indem es Ihren Mitarbeitern einen sicheren Kanal zur Meldung von Missständen bietet.

Compliance-Kultur etablieren

Das Hinweisgeberschutzgesetz trägt zur Verbesserung der Compliance-Kultur in Unternehmen bei. Es sendet das klare Signal, dass Meldungen von Missständen willkommen sind und geschützt werden.

Reputation schützen

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Mitarbeiter ermutigt, intern auf Missstände hinzuweisen, anstatt diese öffentlich zu machen oder an externe Behörden zu melden.

Reputation schützen

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Mitarbeiter ermutigt, intern auf Missstände hinzuweisen, anstatt diese öffentlich zu machen oder an externe Behörden zu melden.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Wikipedia

Welche Verstöße fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?

Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.

HinSchG § 11 Dokumentation der Meldungen

(1) Die Personen, die in einer Meldestelle für die Entgegennahme von Meldungen zuständig sind, dokumentieren alle eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots (§ 8).
(2) Bei telefonischen Meldungen oder Meldungen mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung darf eine dauerhaft abrufbare Tonaufzeichnung des Gesprächs oder dessen vollständige und genaue Niederschrift (Wortprotokoll) nur mit Einwilligung der hinweisgebenden Person erfolgen. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die Meldung durch eine von der für die Bearbeitung der Meldung verantwortlichen Person zu erstellende Zusammenfassung ihres Inhalts (Inhaltsprotokoll) zu dokumentieren.
(3) Erfolgt die Meldung im Rahmen einer Zusammenkunft gemäß § 16 Absatz 3 oder § 27 Absatz 3, darf mit Zustimmung der hinweisgebenden Person eine vollständige und genaue Aufzeichnung der Zusammenkunft erstellt und aufbewahrt werden. Die Aufzeichnung kann durch Erstellung einer Tonaufzeichnung des Gesprächs in dauerhaft abrufbarer Form oder durch ein von der für die Bearbeitung der Meldung verantwortlichen Person erstelltes Wortprotokoll der Zusammenkunft erfolgen.
(4) Der hinweisgebenden Person ist Gelegenheit zu geben, das Protokoll zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und es durch ihre Unterschrift oder in elektronischer Form zu bestätigen. Wird eine Tonaufzeichnung zur Anfertigung eines Protokolls verwendet, so ist sie zu löschen, sobald das Protokoll fertiggestellt ist.
(5) Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

HinSchG § 17 Verfahren bei internen Meldungen

(1) Die interne Meldestelle

1.
bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
2.
prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt,
3.
hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
4.
prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
5.
ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
6.
ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18.
(2) Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

HinSchG § 18 Folgemaßnahmen der internen Meldestelle

Als Folgemaßnahmen kann die interne Meldestelle insbesondere

1.
interne Untersuchungen bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit durchführen und betroffene Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren,
2.
die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen,
3.
das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder
4.
das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an

a)
eine bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder
b)
eine zuständige Behörde.

Ihr Angebot:

Einrichtung einer internen Meldestelle für Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetz bei uns an

Bei Interesse bieten wir bieten Ihnen eine anonyme Kontaktmöglichkeit für die Übermittlung von Hinweisen für die Mitarbeiter ihres Unternehmens.

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