Kapitel 4 – Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1 – Allgemeine Pflichten
Artikel 24 – Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25 – Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26 – Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 27 – Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Artikel 28 – Auftragsverarbeiter
Artikel 29 – Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31 – Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2 – Sicherheit personenbezogener Daten
Artikel 32 – Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34 – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3 – Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Artikel 35 – Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36 – Vorherige Konsultation
Abschnitt 4 – Datenschutzbeauftragter
Artikel 37 – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38 – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5 – Verhaltensregeln und Zertifizierung
Artikel 40 – Verhaltensregeln
Artikel 41 – Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Artikel 42 – Zertifizierung
Artikel 43 – Zertifizierungsstellen

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