Kapitel 8 (Art. 77 + 84) – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Art. 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Art. 78 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Art. 79 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Art. 80 – Vertretung von betroffenen Personen
Art. 81 – Aussetzung des Verfahrens
Art. 82 – Haftung und Recht auf Schadensersatz
Art. 83 – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
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