Im Grunde existieren drei Artikel im Rahmen der DSGVO die immer wieder für die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung herangezogen werden können.
Es gibt noch weitere Gesetzestexte die als Rechtsgrundlage dienen können, aber häufig stoßen wir dabei über folgende:
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- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext zum nachlesen sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (dsgvo-gesetz.de) (Stand 30.04.2024) - Unter desjure.org findet man unter den Texten sogar Links zu Urteilen
Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – dejure.org (Stand 30.04.2024)
- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext zum nachlesen sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
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- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext zum nachlesen sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (dsgvo-gesetz.de) (Stand 30.04.2024) - Unter desjure.org findet man unter den Texten sogar Links zu Urteilen
Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien… – dejure.org (Stand 30.04.2024)
- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext zum nachlesen sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
- § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (dsgvo-gesetz.de) - Unter desjure.org findet ihr den kompletten Text und unten weitere Urteile zum Text
Quelle: § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses | BDSG (neu) 2018 (dsgvo-gesetz.de) (Stand 30.04.2024)
- Unter dsgvo-gesetz.de findet ihr den Gesetzestext sowie unten passende Beweggründe und die Auflistung der dazu passenden Paragraphen des BDSG
Datenverarbeitung in der Personalabteilung eines Unternehmens:
Natürlich müssen in einem Unternehmen die Daten der Mitarbeiter durch die Personalabteilung und Buchhaltung verarbeitet werden. Abgesehen davon, dass es gesetzlich geregelt ist, dass die „Kirchensteuer“ bereits bei der Lohnauszahlung berücksichtigt wird, möchte der Mitarbeiter vermutlich auch sein Gehalt bzw. den Lohn für seine geleistete Arbeit auf sein Bank-Konto überwiesen haben. Dabei werden eine ganze Menge personenbezogenene Daten verarbeitet, aber § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG gibt uns hier genau die richtige Verarbeitungsgrundlage der Daten.
Beispiel: Zeiterfassung
Die folgende Begründung ist daher zum Beispiel für ein Unternehmen passend, welche eine Zeiterfassung einsetzen:
Die Verarbeitung der Personaldaten ist im Rahmen des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG grundsätzlich erforderlich zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse und erfolgt damit grundsätzlich rechtmäßig. Auch die Zeiterfassung ist für die Erstellung der Arbeitspläne und der Urlaubsplanung und damit für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.
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