E-Rechnungen
Eine Rechnung per E-Mail stellt eine Art der elektronischen Rechnung dar. Die Rechnung wird in diesem Fall per E-Mail an den Rechnungsempfänger übermittelt. Sie wird meist in einer PDF- oder Bild-Datei angehangen oder als Downloadlink in der E-Mail eingebettet. Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung. Zudem gilt es, als Unternehmen weitere Punkte wie beispielsweise die Aufbewahrungsfrist zu beachten, die in § 14 UStG festgehalten sind.
Quelle: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen – dejure.org
Ein toller Artikel zu E-Rechnung (X-Rechnung und Co) ist zu finden unter:
Elektronische Rechnung per Email: keine digitale Signatur nötig (fuer-gruender.de)
Muss ein Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
Hierzu ein toller Artikel bei:
Beispiel:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- die Fachabteilung
- Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Mit dem Dienstleister wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
Tipp:
Nehmen sie den „elektronischen Rechnungsversand“ mit in das Verfahrensverzeichnis der Tätigkeiten auf.
Verweisen Sie auf der „Einwilligung“ zum elektronischen Rechnungsversand auf ihre Datenschutzinformation die unter Datenschutz auf ihrer Homepage zu finden sein sollte.
Nicht nur der Datenschutz ist zu beachten.
Achten Sie bitte auch auf Pflichtangaben auf elektronischen Rechnungen, nachvollziehbare Prozesse zu Empfang und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen, Archivierung und Aufbewahrungspflichten, usw.
Verweis auf eine detaillierten Datenschutz-Artikel zu diesem Thema:
Zitat:
Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
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