Datenschutz-Schulung – Wann, und wer muss unterwiesen werden?
Wann sollte eine Unterweisung statt finden?
Mindestens einmal jährlich – oder alle zwei Jahre, das Intervall gilt mit dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen. Wichtig ist in regelmäßigen Abständen die Schulung zu wiederholen
- bei Einstellung oder Umsetzung von Mitarbeitern
- vor jeder neuartigen Tätigkeit
- vor Arbeiten in ungewohnter Umgebung
- bei Erkennen unsicheren Verhaltens
- aus aktuellem Anlass, z.B. Unfall
- bei Rückfragen der Mitarbeiter/innen
Was sollte unterwiesen werden?
Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Essenzielle Themen zur Grippe- und Erkältungszeit sowie der aktuellen Pandemie-Situation sind sicherlich “Hygiene” und “Infektionsschutz”.
Was ist der Vorteil einer Sichedrheitsunterweisung per e-Learning?
Die Flexibilität sowie Zeitersparnis. Die Vereinfachung der Organisation. Bei einer Präsenzveranstaltung muss die Terminfindung, die Räumlichkeiten, technische Gegebenheiten, usw. organisiert werden, die Mitarbeiter eingeladen werrden, und die Unterweisung zu einem geeigneten Zeitpunkt durchgeführt werden, der „Trainer“ muss natürlich auch Zeit haben.
Der allgemeine Wissensstand kann zentral von Ihrem PC aus überwacht und abgefragt werden.
Anbei ein Linksammlung zum Thema über mögliche E-Learning-Schulungsanbieter:
DSGVO & Datenschutz Schulung für Mitarbeiter | Awaretrain
Datenschutz Unterweisung – für Mitarbeitende & Führungskräfte (weka-elearning.de)
FlowShare: Prozess- und Software Dokumentationen erstellen (getflowshare.com)
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