Achtung: Aktuell wird leider auch viel Unfug mit dem Thema DSGVO betrieben.

Eine aktuelle Bergungsversuchsmasche ist es Firmen anzuschreiben und sich als Datenschutzbehörde auszugeben und um eine Auskunft zu beten.

Füllen sie das Schreiben aus, erhalten sie im Grunde keinerlei Leistungen, verpflichten sich aber zu einer jährlichen Zahlung von 500 € verpflichtet – darin sind keine Leistungen enthalten, außer das ihr Unternehmen in irgendeiner einer Liste geführt wird.

Das bringt ihnen nichts und ist eine reiner Betrugsversuch. Bitte prüfen sie und lesen sie ihre Schreiben ausführlich

Im Zweifel fragen sie einfach ihren Datenschutzbeauftragten.

Details:

Die DSGVO wird als Vorwand genutzt, um ungerechtfertigte Zahlungen zu ergaunern. Die DSGVO verunsichert immer noch etliche Führungskräfte. Das versuchen sich die Gauner zu nutze zu machen.

Ein Schreiben, das von einer Datenschutzbehörde stammt, kann so schon große Nervosität verursachen. Betrüger sind sich dieser Tatsache bewusst und haben kürzlich eine Telefax-Masche gestartet. 

Die Betrugsmasche beginnt mit einem Fax (in Zukunft könnte dies auch eine E-Mail oder ein Brief sein). In dem Anschreiben geben sich die Betrüger als Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus.

Neben einem Anschreiben umfasst das Fax ein Formular, das innerhalb einer Woche ausgefüllt und zurückgesendet werden soll. Laut Anschreiben besteht eine Verpflichtung das Formular auszufüllen, um der „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ nach DSGVO nachzukommen.
HINWEIS: Dem ist natürlich nicht so!

Die Machart erinnert an ein Schreiben, das von einer Behörde stammt. Eine  Datenschutzauskunft-Zentrale existiert jedoch nicht.
HINWEIS: Ob das Formular „gebührenfrei“ zurückgesendet wird, ist ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Diese Aussage bezieht sich nämlich nur auf das Versenden des Faxes an die kostenlose 0800er Nummer.

Tatsächlich soll der Empfänger einen Vertrag abschließen, dessen Details dem Kleingedruckten zu entnehmen sind. Mit dem Vertrag verpflichtet sich Unternehmen dann über einen Zeitraum von drei Jahren  jährlich 500 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen.

Als Gegenleistung soll der Empfänger eine Sendung, die Informationsmaterialien zur DSGVO einschließlich Anleitungen und Mustern umfasst, erhalten.

 Das Fax lockt den Empfänger in eine Abo-Falle.

Als Empfänger sollten sie das Formular auf gar keinen Fall ausfüllen und zurücksenden. Es droht unnötiger kostspieliger Ärger. Mit Konsequenzen, weil das Formular nicht zurückgesendet wird, ist nicht zu rechnen. Wie bereits erwähnt: eine solche Behörde existiert nicht.

Generell raten wir nicht mit den Betrügern zu kommunizieren. Ähnliche Trittbrettfahrer  mit ähnlichen Schreiben per E-Mail oder Briefpost sind zu erwarten.

Im Zweifelsfall online recherchiert: existiert der angegebene Absender, stammt  das Schreiben tatsächlich von ihm?

Wer das ausgefüllte Formular zurückgesendet hat, muss mit einer eingehenden Zahlungsaufforderung rechnen. Wird nicht gezahlt, könnten Drohungen, wie z.B. eine Meldung bei Auskunfteien (Creditreform, Schufa etc.) oder gar Inkasso-Schreiben, folgen.

Eine rechtliche Beratung um den Vertragsschluss zu widerrufen und anzufechten könnte Hilfreich sein, hierdurch sind jedoch Kosten zu erwarten.

 

Hinweis: Nicht zahlen sondern gleich anfechten „widerrufen“.

Dazu auch ein Hinweis vom Rechtsanwalt Schwartmann:

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-datenschutzauskunft-zentrale/)

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