Laut Art. DSGVO bewegen wir uns auf Facebook stehts in dem Bereich der gemeinsamen Verantwortlichkeit.

Einen tollen Artikel zu dem Thema finden Sie unter folgenden Links:

Anleitung zum Einfügen einer Datenschutzerklärung:

ANLEITUNG: Informationspflichten auf Facebook Fanpage (datenschutzkanzlei.de)

 

Was Facebook mit Kooperationen zu tun hat – gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO « Datenschutzbeauftragter (ruhr-uni-bochum.de)

Neue Datenvereinbarung in Kraft: IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzerklärung für Facebook (it-recht-kanzlei.de)

 

DSGVO und Facbook-Fanseiten › Barth Datenschutz (barth-datenschutz.de)

Hier finden Sie auch den Hinweis mit der Emfehlung für Facebook ein Opt-In Banner zu realisiseren um eine Rechtsgrundlage zu haben.

 

Facebook besserte seine Datenschutzbestimmungen auch immer weiter nach den Anforderungen der Europäischen Union nach um unseren Datenschutz-Verordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Nur ist eben nicht alles Gold was glänzt und sicherlich gibt es hier noch Luft nach oben – für viele Unternehmen besteht natürlich ein Berechtigtes Interesse mit Facebook zusammen zu arbeiten. Die Martkmacht von Facebook, Instagram und WhatsApp ist zur Zeit nicht weg zu diskutieren.

 

 

Ich empfehle die Handlunfsemfehlung von der active Mind AG

Quelle: Datenschutzkonforme Facebook-Fanpages nach DSGVO | activeMind AG

Zitat:

Maßnahmen zur Risikominimierung bei Facebook-Fanpages

  1. Installieren Sie ein Opt-in-Banner auf Ihrer Website, das die Einwilligung für das Tracking auf Ihrer Facebook-Fanpage einholt. Damit können Sie zumindest eine Rechtsgrundlage für einige durch Insights getrackte Nutzer schaffen.
  2. Implementieren Sie in den Datenschutzhinweisen Ihrer Website die Essenz der Ergänzungsvereinbarung mit Facebook. Die Hinweise sollten zumindest folgendes enthalten:
    • Betroffenenrechte können bei Facebook Ireland sowie Ihnen geltend gemacht werden,
    • die primäre Verantwortung gemäß DSGVO für die Verarbeitung von Insights-Daten liegt bei Facebook und Facebook erfüllt sämtliche Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten,
    • Facebook Ireland stellt das Wesentliche der Seiten-Insights-Ergänzung den betroffenen Personen zur Verfügung,
    • Sie als Betreiber treffen keine Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und alle weiteren sich aus Art. 13 DSGVO ergebenden Informationen, darunter Rechtsgrundlage, Identität des Verantwortlichen und Speicherdauer von Cookies auf Nutzerendgeräten.
  3. Platzieren Sie einen Link Ihrer ergänzten Datenschutzhinweise im Infobereich der Fanpage bei Facebook.
  4. Übermitteln Sie Anfragen von Betroffenen und Aufsichtsbehörden vereinbarungsgemäß an Facebook unter diesem Formular.
  5. Überprüfen Sie auch Ihre anderen Plattformen, die Nutzerauswertungen anbieten. Auch dort greifen die Überlegungen und Feststellungen dieses Artikels.

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