Ohne Regelung besteht in einem Unternehmen kein privates Nutzungsrecht von E-Mail oder Internet. Dies bedeutet im Umkehrschluss.

Besteht in einem Unternehmen keine Regelung zur E-Mail- bzw. Internetnutzung, wird die private Nutzung von Internet und E-Mail grundsätzlich ausgeschlossen.

II. Rechtlicher Rahmen

1. Grundsatz Soweit der Arbeitgeber Hardware bzw. Software zur Verfügung stellt, dürfen die betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienste grundsätzlich nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Eine private Nutzung von Internet und/oder betrieblichem E-Mail-Postfach ist daher nicht erlaubt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Privatnutzung ausdrücklich z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt oder, was überwiegend als möglich angesehen wird, in Kenntnis und Duldung der privaten Nutzung über einen längeren Zeitraum (sog. „betriebliche Übung“) konkludent genehmigt. Dem Arbeitgeber steht es frei, ob er eine Privatnutzung des Internets und/oder des betrieblichen E-Mail-Accounts erlaubt.

Quelle:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/beschaftigtendatenschutz/arbeitnehmer/internet_e_mail/internet-und-e-mail-am-arbeitsplatz-146073.html

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