Der Inhalt entspricht nahezu demselben wie der DSGVO, es gelten auch hier dieselben Regeln – es sollte achtsam mit personenbezogenen Daten umgegangen werden.

Sie benötigen das Recht die Daten zu erfassen und zu verarbeiten und sollten darauf achten nur so wenig Daten wie möglich von einer Person zu erfassen, aber eben so viele wie nötig um z.B. ihren Vertrag zu erfüllen.-

Am besten, werft einfach mal einen Blick in das EKD, ihr werdet viele Punkte wiedererkennen, wenn euch die DSGVO bereits vertraut ist.

Quelle zum EKD:

Das DSG-EKD aufbereitet | dsg-ekd.de

Geltendes Recht: 1.13 EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) – Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Kirche in Deutschland (kirchenrecht-ekd.de)

Gruß,

Kim

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