Eine Videoüberwachung der Betriebstankstelle erachte ich als wenig Sinnvoll. Praktischer ist es die Mitarbeiter mit einer personalisierten Tankkarte mit eigenen PIN auszustatten.

Eine Integration in die Buchhaltung ist möglich und auch somit an die Daten zu gelangen, welcher Mitarbeiter(in) für welches Fahrzeug wann getankt hat.

Anbieter zur Absicherung von Betriebstankstellen wären z.B. die TSG Deutschland GmbH & Co. KG.

Betriebstankstellen I Tanken im eigenen Betriebsgelände – TSG (tsg-solutions.com)

Tel.: 0800 865 24 24 (Stand 16.02.2023)

TSG Deutschland GmbH & Co. KG
Österreicher Str. 6
D-63773 Goldbach

Ein guten Artikel zu dem Thema habe ich auf dem Blog lapid.de gefunden.

Quelle: Welche Folgen hat Tankkartenmissbrauch und wie kann man sich schützen? (lapid.de)

Welche to Do’s wurden hier empfohlen:

  • Nur Tankkarten mit PIN-Code einsetzen
  • Tankkarte nicht im Fahrzeug aufbewahren
  • PIN nicht zusammen mit der Tankkarte aufbewahren
  • PIN immer für Andere nicht einsehbar eingeben
  • Nach dem Bezahlvorgang kontrollieren, ob Sie die eigene Tankkarte zurückerhalten haben
  • Nach Verlust und/oder Diebstahl sofort die Sperrung der Tankkarte veranlassen

Arbeitsrechtliche Folgen von Tankkartenmissbrauch

Mit einem Tankkartenbetrug werden unabhängig von der Schadenshöhe die arbeitsvertraglichen (Loyalitäts-)Pflichten schwerwiegend verletzt. Der Arbeitgeber muss darauf vertrauen können, dass seine Dienstwagennutzer im Hinblick auf die so gut wie nicht vorhandenen Kontrollmöglichkeiten die ausgehändigten Tankkarten nicht für private Zwecke einsetzen. Daher drohen beim einem Missbrauch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Beispielsweise kann der vorsätzliche Missbrauch von Tankkarten durch einen förmlich bestellten Tankkartenverwalter zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen (BVerwG, Urteil vom 18.02.2016, Az. 2 WD 19/15). Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes rechtfertigen vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung, zumindest aber eine Abmahnung.

Strafrechtliche Folgen von Tankkartenmissbrauch

Eine als Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbare missbräuchliche Verwendung einer von einem Dritten (Tankkartenanbieter) ausgestellten Tankkarte kann dann vorliegen, wenn der Dienstwagennutzer diese zu anderen als den vereinbarten Zwecken, also zum Nachteil des Arbeitgebers, einsetzt und die hieraus resultierenden Tankbelege dann beim Arbeitgeber zur Abrechnung einreicht.

Hintergrund ist, dass die Einreichung von Tankbelegen beim Arbeitgeber ohne Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung über die Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen zur Belegvorlage hinaus geht. Verzichtet nämlich der Arbeitgeber infolge dessen auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitnehmer, kann dies einen Forderungsbetrug im Sinne des § 263 StGB begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2010, Az. 1 Ws 277/10).

Der Vorwurf der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB scheitert hingegen meist im Ergebnis daran, dass es an einer sogenannten Vermögensbetreuungspflicht des Tankkartennutzers gegenüber dem Arbeitgeber fehlt.

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