Natürlich müssen Steuerlich relevante Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt werden.
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Rechtsgrundlage ist: § 147 AO sowie § 257 HGB.
Natürlich müssen Steuerlich relevante Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt werden.
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Rechtsgrundlage ist: § 147 AO sowie § 257 HGB.
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