Die Meldung zum Datenschutzbeauftragten ist nun in den meisten Bundesländern möglich.

 

Meldung von Datenschutzbeauftragtern (DSB) 

Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des/der Datenchutzbeauftragtern (DSB) noch nur zu veröffentlichen sondern auch der Aufsichtbehörde mitzuteilen.

 

Niedersachsen:

https://nds.dsb-meldung.de

 

Land Bremen:

Quelle: https://www.datenschutz.bremen.de/wir_ueber_uns/online_meldungen-15780

 

Neumeldung: https://www.datenschutz.bremen.de/wir_ueber_uns/online_meldungen/mitteilung_der_kontaktdaten_der_oder_des_datenschutzbeauftragten/datenschutzbeauftragter-15345

 

Haben sie schon einen externen Datenschutzbeauftragtern?

 

Werkstätten, Einzelhandel, Handwerksbetriebe oder Produzierendes Gewerbe haben häufig einen geringen Datenschutzbeartungsbedarf sind aber auch den Regelungen betroffen einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müsen.

 

Mässiger Datenschutzberatungsbedarf gibt es bei Werbeagenturen, Hotels/Toursismus, Immobilienbranche, Steuerberater und Rechtsanwälte.

 

Einen hohen Datenschuzzbedarf haben Finanzdienstleister, Ärzte. Headhunter und personalvermittler, Software und Plattformbetreiber

 

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