Unternehmen müssen sich an die gesetzlichen Bedingungen zur Aufbewahrungsfrist halten.

Dieses setzt sich aus verschiedenen Gesetzen wie der Abgabenverordnung (AO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den Telekommunikationsgesetzes (TKG) und anderen zusammen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen wir automatisch alle Auftrags-, Kunden- und Vertragsdaten, wenn Sie als Kunde seit über 10 Jahren keinen aktiven Vertrag mehr bei uns haben. Für jegliche Art von Kundenkommunikation besteht indes eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren, ehe auch diese automatisch gelöscht wird. Handelt es sich bei der Art der Kundenkommunikation jedoch um steuerlich relevante Kundenkommunikation, so wird diese erst nach 10 Jahren gelöscht.

Hintergründe zur Aufbewahrungsfrist

Sämtliche empfangenen Daten und Dokumente oder Kopien versendeter Dokumente gelten als Handelsbriefe, wenn sie ein Handelsgeschäft betreffen. In diesen Fällen sind die Daten 6 Jahre aufbewahrungspflichtig. Sollten diese Daten auch Grundlage beziehungsweise Bestandteil von Buchungsbelegen oder Rechnungen sein, so sind diese 10 Jahre aufbewahrungspflichtig. Beginn der Aufbewahrungsfrist ist das Ende des Kalenderjahres, an dem die Daten und Unterlagen vom Unternehmen erzeugt, versendet oder erhalten wurden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beziehungsweise Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu löschen oder zu anonymisieren.

Bei weiteren Fragen zur Aufbewahrung Ihrer Kundendaten wenden Sie sich bitte an das Unternehmen.

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