Toller Artikel zum Thema Kameraüberwachung, hier der Fall eines Zahnarztes:
Quelle: https://www.heise.de/ct/artikel/Datenschutz-Kameraueberwachung-von-Patientenbereichen-4505889.html
Aus Angst vor Kriminalität verlässt man sich gerne auf die digitalen Kameras.
Zitat:
Die Arzthelferin ist krank, der Empfangstresen nicht oder nur sporadisch belegt. Darf ein Arzt dann für den Publikumsbereich seiner Praxis eine digitale Kameraanlage installieren, um zumindest ein bisschen kontrollieren zu können, wer bei ihm ein- und ausgeht?
Mit diesem Thema musste sich Ende März das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig befassen. Eine Zahnärztin hatte weite Teile der öffentlich zugänglichen Bereiche ihrer Praxis elektronisch überwachen lassen, darunter Wartezimmer, Empfangstresen und Flur. Die aufgenommenen Bilder wurden direkt auf Monitore in den Behandlungszimmern übertragen. Eine Speicherung fand nicht statt. An der Eingangstür sowie an einer Säule beim Empfangstresen waren Schilder angebracht, die auf die Videoüberwachung hinwiesen.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Brandenburg untersagte der Zahnärztin die Nutzung dieser Installation. Sie machte es ihr zur Auflage, die Kameras während der Öffnungszeiten der Praxis so abzuschirmen, dass sie höchstens den Mitarbeiterbereich erfassten. Außerdem, so die Behörde, sei es erforderlich, die Hinweistafeln während der Öffnungszeiten abzudecken, sodass Patienten sich nicht beobachtet zu fühlen brauchten.
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