Anbei ein toller Beitrag zum Thema Datenschutz und WhatsApp auf Golem.de
Die Zusammenfassung, wenn ihnen die Einwilligung des Kunden vorliegt, dürfen sie mit seinem Einverständnis gerne mit ihm via WhatsApp kommunizieren.
Kurzer Tipp: Holen Sie sich die Einwilligung Schriftlich und legen sie diese ab, falls sie in Beweisungsnot kommen –
Hinweis: Ein Kunde kann seine Einwilligung jederzeit ohne Angabe „Widersprechen“ – umgangssprachlich zurückziehen.
No responses yet