Anbei ein toller Beitrag zum Thema Datenschutz und WhatsApp auf Golem.de

Die Zusammenfassung, wenn ihnen die Einwilligung des Kunden vorliegt, dürfen sie mit seinem Einverständnis gerne mit ihm via WhatsApp kommunizieren.

Kurzer Tipp: Holen Sie sich die Einwilligung Schriftlich und legen sie diese ab, falls sie in Beweisungsnot kommen –

Hinweis: Ein Kunde kann seine Einwilligung jederzeit ohne Angabe „Widersprechen“ – umgangssprachlich zurückziehen.

Quelle: https://www.golem.de/news/datenschutz-duerfen-aerzte-lehrer-und-anwaelte-whatsapp-beruflich-nutzen-2003-147259.html

Categories:

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.