Darf die Behörde meine Daten abfragen?
Kurze Antwort: Der Gesetzgeber hat dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen, dass dies möglich ist.
Warum wird nach den Bewohnernamen gefragt?
Bei den Bewohnernamen handelt es sich um Hilfsmerkmale, die der statistischen Generierung von Haushalten dienen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Nach dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sind Vermieter/-innen verpflichtet, die Bewohnernamen anzugeben. Mieter/-innen müssen nur dann darüber informiert werden, wenn diese nicht bereits durch den Mietvertrag oder spezielle Vereinbarungen über die Weitergabe von Daten informiert wurden (Artikel 13 DS-GVO). Das Einverständnis der Mieter/-innen zur Weitergabe der Namen muss nicht eingeholt werden. |
Euer Kim
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