Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS/ODR) ist seit 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet; die frühere ODR-Verordnung wurde durch Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht, den OS-Link im Impressum/AGB/E-Mails zu nennen. Sie sollte nicht mehr auf den Websites von Unternehmen zu finden sein. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen, so das Deutsche Institut für Marketing.
Unternehmen müssen daher den Link zur Plattform aus ihren AGBs und dem Impressum entfernen.
Die genannte Verordnung (EU) 2024/3228 beendet die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform (ODR) und hebt die frühere ODR-Verordnung 524/2013 auf. Das ist Verbraucherrecht/E-Commerce – kein Datenschutzrecht.
Hintergrund:
Online-Unternehmer (die Webshops betrieben haben, und den Verkauf über das Internet durchgeführt haben) waren verpflichtet, auf ihren Webseiten auf diese Plattform zu verweisen. Da die Plattform jedoch wenig genutzt wurde, hat die EU beschlossen, sie einzustellen.
Checkliste für Online Unternehmer:

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