Was ist ein Verfahrensverzeichnis der Tätigkeiten (kurz VVT)?
Ein solches Verzeichnis dokumentiert die Verfahren der Datenverarbeitung. Es gibt ein internes und ein öffentliches. Letzteres muss nach § 4g Abs. 2 BDSG jedem, der es beantragt, durch den Datenschutzbeauftragten verfügbar gemacht werden.
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