Quellen‘:

https://kitarechtler.de/tag/allergie/

https://kita.rlp.de/de/service/datenschutz-in-kindertagesstaetten/

https://www.betzold.de/blog/datenschutz-im-kindergarten/

ein toller Link zum Thema Rechte und Gesetze in Kindergärten:

 

Sie müssen ein Infortmationsblatt zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO erstellen.

Mit dem Informationsblatt soll ein Überblick über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen und über die Rechte aus dem Datenschutzrecht informiert werden.

In dem Dokument muss darauf eingegangen werden wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

Es sollte ausgewiesen werden welche Datenkategorien verarbeitet werden:

z.B: im Kindergarten:

Es werden personenbezogene Daten der Kinder verarbeitet die im Rahmen der Erfüllung unseres gesetzlichen Sozialauftrags benötigt werden, hier um Ihnen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bereitzustellen.

Voranmeldung: Daten der Kinder

Name, Vorname, Geburtsdatum, Religion, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familiensprache, Anschrift

Angaben der Sorgebrechtigten:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Familiensprache/n, Anschrift, Telefonnummer (mobil, dienstlich oder privat), E-Mail-Adresse, gewünschtes Aufnahmestatus des Kindes, Betreuungsumfang

 

Betreuungsvertrag

Diese Angaben aus dem Aufnahmevertrag werden größtenteils in den Betreuungsvertrag übernommen und anschließend um folgende ergänzt:

Angaben der Sorgeberechtigten:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnmmer (mobil, dienstlich oder privat), E-Mail Adresse, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Sorgerechtszuständigkeit, Beruf (freiwillige Angabe), Wochenstunden Arbeitszeit von – bis, Bankverbindung und Bankdagten (Kreditinstitut/Kontobesitzer/IBAN/SWIFT/BIC), Vornamen/Namen weiterer Kinder und deren Geburtsdatum.

 

Angaben des Kindes:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Familiensprache, Anschrift, Krankenversicherung, Versicherter, Förderbedarf (Sprache, Motorik, geistige Entwicklung), Aufnahmetermin, wöchentliche Betreuungszeiten und/oder Überstandene Krankheiten (wie Masern, …  Impfungen (mit Daten), usw.

 

Daten in den Kinderakten:

Betreuungsvertrag (Zweitausfertigung), Nachweis über eine stattgefundene Impfberatung, Einverständniserklärung zur  Bildungsdokumentation gemäß EBD (dazugehörige Ergebnisse zum Entwicklungsstand),  Bildungsdokumentation (Fotos, Lerngeschichten, Protokolle über  Elterngespräche, Zeichnungen und Gestaltetes des Kindes) diese wird den Eltern bei Verlassen der Kita ausgehändigt, Einverständniserklärung Film- und Fotodokumentation, Erklärung zum Datenschutz, Übertragung der Abholberechtigung auf andere Personen und deren Kontaktdaten, Einverständniserklärung zur Teilnahme an Kita-Veranstaltungen, Ausflügen, Fototerminen, Erklärung zur Belehrung und Mitwirkungspflicht bzgl. des § 34 IfSG, Einverständniserklärung für den  Zahngesundheitsdienst des Gesundheitsamtes für Stadt- und Landkreis Osnabrück (für den jährlichen Zahncheck in der Kita durch die Amtsärztin), Abfrage zu Allergien und Unverträglichkeiten, Einverständnis zum Eincremen mit Sonnencreme d. d. Mitarbeitenden, alle weiteren amtlichen Unterlagen in Bezug auf das Wohl des Kindes (z. B. besonderer Förderbedarf).

 

Foto- und Filmaufnahmen der Kinder für:

− die Bildungs- und Entwicklungsdokumentation mit der wir die Entwicklung Ihres Kindes in unserer Einrichtung über die Zeit hinweg aufzeichnen und darstellen und die wir intern aufbewahren, solange Ihr Kind unsere Einrichtung besucht − Dokumentation von Projekten im öffentlichen Bereich innerhalb der Kita (intern) − Weitergabe von Gruppenfotos an uns und andere Eltern (wenn ein „Kindergartenfotograf“ kommt)

  • Präsentation von Aufnahmen bei Veranstaltungen in der Kita (Elternabende, Feste, Projekte, Ihr und das Einverständnis des Kindes vorausgesetzt) 
  • die Veröffentlichung im Internet und den sozialen Medien der Kindergartenstätte (gesonderte Einverständniserklärung wird vorher eingeholt, unter konkreter Beschreibung der beabsichtigten Veröffentlichung)
  • die Veröffentlichung in gedruckten Flyern des Kindergarteneinrichtungsstätte (gesonderte Einverständniserklärung wird vorher eingeholt, unter konkreter Beschreibung der beabsichtigten Veröffentlichung)

Wir fotografieren (und filmen ggf. nach gesondert eingeholtem Einverständnis) Ihre Kinder
zu verschiedenen Anlässen (z. B. Feierlichkeiten und Ausflüge, aber auch Alltags- und
Bildungssituationen). Das Fotografieren und ggf. Filmen sind wichtige Bestandteile in der
Dokumentation unserer pädagogischen Arbeit. Darüber hinaus haben die Fotos und ggf. Filmaufnahmen einen großen Erinnerungswert für Sie und besonders für Ihr Kind. Die Fotos (und ggf. Filmsequenzen) werden genutzt, um Ihnen und den Kindern anschaulich die durchgeführten Projekte und besondere Spiel- oder Lernsituationen darzustellen. Wir möchten Ihnen unsere Arbeit hierdurch transparent machen und die Einrichtung nach außen präsentieren.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen (siehe dazu auch noch unten). Ein Widerruf lässt die frühere Datenverarbeitung unberührt. In diesem Fall werden die Aufnahmen durch uns nicht mehr neu verwendet. 
Bereits herausgegebene Aufnahmen werden nicht zurückgeholt.
Aufnahmen im Internet werden bei Einwänden umgehend entfernt, soweit wir hierauf einen Einfluss haben. Es liegt jedoch in der Natur des Internet, dass einmal veröffentlichte Aufnahmen möglicherweise nicht überall entfernt werden können.

Angabe der Quellen die genutzt werden:

Welche Quellen nutzen wir?
Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen erhoben, indem Sie uns Ihre Daten mitteilen (siehe Voranmeldebogen/Vertragsunterlagen).

 

Wichtig ist es das sie auf die Rechtsgrundlage hinweisen, auf dessen Grundlage sie Daten verarbeiten:

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der  Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der weiteren Datenschutzgesetze sowie den Gesetzen über die Kindertageseinrichtungen
a) Im Rahmen Ihrer Einwilligung für Foto- und Filmaufnahmen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO), die Sie jederzeit widerrufen können (siehe dazu Ihr „Einverständnis Foto- und Filmaufnahmen“ im Rahmen der Vertragsunterlagen)
b) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO), hier: die Anbahnung, die Durchführung sowie der Abschluss eines Betreuungsvertrages
c) Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO i. V., mit dem
Niedersächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen (KitaG) §§ 13, 14, dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG). Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 102 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 15 BstatG. Gemäß § 102 Abs. 2 Nummer 1 bis 3,5,6 und 8 SGB VIII sind die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, sowie die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe auskunftspflichtig.
d) Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und die der Kindergarteneinrichtung übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 e DS-GVO i. V mit § 22 ff SGB VIII, § 8a SGB VIII, §§ 61 ff SGB VIII, § 13 b)
e) Im Rahmen der Interessenabwägung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)
Unsere berechtigten Interessen hierbei sind: Prüfung der Berechtigung, Prüfung der Einhaltung der Vergabekriterien.

 

Wir sollten darauf hinweisen mit wem wir an diesen Daten zusammen Arbeiten beziehungsweise mit wem wir sie teilen oder weiterleiten.

Mit wem werden die Daten geteilt?

z.B.:

Ihre Daten werden intern nur von unseren Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen verarbeitet und intern an unser Rechnungswesen übermittelt, um den Elternbeitrag abzurechnen.

Die Fotos der Kinder werden bei Vorliegen Ihres schriftlichen Einverständnisses an erster Stelle in dem Bildungs- und Entwicklungsordner Ihres Kindes, oder wenn weitere Kinder auf einem Foto zu sehen sind in deren Ordner aufbewahrt. Wenn Ihr Kind die Einrichtung verlässt, erhalten Sie den Ordner Ihres Kindes. Weitere Fotos werden – nur mit Ihrem Einverständnis – an die Stabsstelle Presse, Kommunikation, Marketing zwecks Veröffentlichung weitergegeben.

Sofern Fotos Ihres Kindes entwickelt werden, geschieht dies über entsprechende externe Dienstleister über die wir in dem Falle informieren. Es werden nur die Bilddaten hochgeladen, keine weiteren personenbezogenen Daten von Ihnen oder Ihrem Kind.

In anonymisierter Form werden Ihre Daten gem. § 98 bis 103 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) an das Landesamt für Statistik einmal jährlich weitergeleitet.

 

Verarbeitung ihrer Daten in einem Drittland?

Unsere Datenverarbeitung findet in Deutschland und in der EU statt, eine Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

 

Wie lange werden ihre Daten gespeichert?

Der Betreuungsvertrag wird 10 Jahre aufbewahrt. Sofern kein Betreuungsvertrag zustande kommt, werden Ihre Daten gelöscht.
Der Aufnahmeantrag, die Notfall- und Abholliste werden bei Austritt des Kindes aus der Kindertageseinrichtung sofort vernichtet.
Die Vorbereitung für das Entwicklungsgespräch mit den Eltern wird, nur solange Ihr Kind unsere Einrichtung besucht, aufbewahrt.
Die Bildungsdokumentation wird den Kindern bei Entlassung mitgegeben. Die bei uns dafür angefertigten Fotos werden nach jeder Fotoentwicklung umgehend gelöscht. Sollten sie in Druckwerken, auf der Homepage oder den Sozialen Medien veröffentlicht worden sein, werden wir sie dort belassen, es sei denn, Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen.

Weisen Sie die Datenschutzrechte aus die der oder die betroffenden haben:

 

Ihre Datenschutzrechte

Wenn Sie durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die
aufgrund der Einwilligung in dem Zeitraum bis zum Widerruf erfolgten ist, nicht berührt. Der Widerruf kann grundsätzlich formfrei eingelegt werden. Aus Nachweisgründen bitten wir Sie jedoch, den Widerruf per Post oder E-Mail zu erklären, an die am Anfang dieses Infoblatts angegebenen Kontaktdaten, bitte verwenden Sie den Betreff „Widerruf der Einwilligung“.
Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, werden wir die davon betroffenen
personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten und löschen, es sei denn, eine gesetzliche Regelung erlaubt die weitere Verarbeitung (Art. 7 DS-GVO).

Foto- und Filmaufnahmen, die wir auf unserer Homepage oder unseren Sozialen Medien veröffentlicht haben, werden wir sofort nach Eingang Ihres Widerrufs löschen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass dies keine endgültige Löschung aus dem Internet umfassen kann, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Dateien z. B. in temporären Speichern, Screenshots von Dritten befinden.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artt. 17 und 18 DS-GVO).

 

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt (Art. 20 DS-GVO).

 

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO (Datenverarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und die dem Studentenwerk übertragen wurde)
und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO (Datenverarbeitung im Rahmen der
Interessenabwägung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie berechtigt Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei eingelegt werden. Aus Nachweisgründen bitten wir Sie, den Widerspruch per Post oder E-Mail mitzuteilen, an die am Anfang dieses Infoblatts angegebenen Kontaktdaten, bitte verwenden Sie den Betreff „Widerspruch“.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, und Sie erhalten von uns eine entsprechende Mitteilung. Ggf. werden wir Sie bitten, sich zu identifizieren; hierzu sind wir bei bestehenden Zweifeln verpflichtet.

Auf das Recht zur Beshwerde hinweisen, z.B. der Landesbehöde für Datenschutz Niedersachsenhinweisen

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die oben genannte
Datenschutzbeauftragte zu wenden, oder an eine atenschutzaufsichtsbehörde, zum Beispiel an die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 (0) 511 120-4500, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

 

Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen eines Aufnahmeantrags und des Betreuungsvertrages müssen Sie diejenigen
personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und
Beendigung des Vertragsverhältnisses und für die Erfüllung der damit verbundenen
vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet
sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, den Betreuungsvertrag mit Ihnen
durchzuführen. Alle anderen Angaben sind freiwillig. Falls Angaben eines Aufnahmeantrages
nicht vollständig sind, kann es sein, dass kein Betreuungsvertrag zustande kommt.
Soweit in einem Formular Daten erhoben werden, die keine Pflichtangaben sind, werden die
„Pflichtfelder“ als solche gekennzeichnet, das Eingeben weiterer Daten ist dann freiwillig.

 

Weitere Fragen zum Datenschutz stellen sie sich an ihrem Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner vor Ort.

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